Wollen „Linksextreme“ X loswerden? Gericht verurteilt Plattform zur Datenfreigabe – X wehrt sich

X gegen Landgericht Berlin: Plattform muss Forschungsdaten herausgeben – X erhebt schwere Vorwürfe.

Die Behauptung

Das Landgericht Berlin zwingt X (ehemals Twitter), Daten an Organisationen herauszugeben, die mit der politischen Linken in Verbindung stehen. Der Richter, der das Urteil fällte, habe selbst für eine der Organisationen gearbeitet. Dies bedrohe die Meinungsfreiheit, da Nutzerdaten in die Hände linksextremer Gruppen wie der Antifa gelangen könnten.

Falsch

Die Behauptung, private Nutzerdaten würden an „linksextreme Gruppen“ weitergegeben, ist falsch. Das Urteil verpflichtet X zur Herausgabe öffentlich zugänglicher Daten an Forscher – keine privaten Nutzerdaten. Grundlage ist der Digital Services Act (DSA), der Plattformen zur Transparenz verpflichtet. X sieht sich unfair behandelt und zweifelt die Unparteilichkeit des Richters an. Eine Sperrung von X in Deutschland, wie von einigen Blogs behauptet, ist extrem unwahrscheinlich.

Kurze Faktenübersicht:

  • Gerichtsurteil gegen X: Das Landgericht Berlin entschied, dass X Forschern Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten gewähren muss.
  • Hintergrund der Klage: Die Organisationen „Democracy Reporting International“ (DRI) und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) klagten auf Basis des Digital Services Act (DSA), um mögliche Wahlbeeinflussung zu untersuchen.
  • Reaktion von X: X lehnt das Urteil ab, kritisiert die fehlende Anhörung und zweifelt die Unparteilichkeit des Richters an.
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Das Urteil: Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit oder legitime Wahlforschung?

In einem Eilverfahren hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Plattform X Forschern von Democracy Reporting International (DRI) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) sofort und bis kurz nach der Bundestagswahl uneingeschränkten Zugriff auf alle öffentlich verfügbaren Daten der Plattform gewähren muss. Mit dem Zugriff auf diese Daten soll untersucht werden, ob es im Vorfeld der Wahl zu Wahlmanipulationen auf der Plattform kommt.

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Die rechtliche Grundlage für diese Forderung ist der Digital Services Act (DSA) bzw. genauer: Der Anspruch auf Forschungsdatenzugang (Artikel 40 Abs. 12 DSA), ein EU-Gesetz, das große Plattformen verpflichtet, Forschern Zugang zu relevanten Daten zu gewähren. Doch X weigerte sich, weshalb GFF und DRI im Eilverfahren klagten. Das Gericht gab ihnen recht und entschied, dass ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt gefährden würde.

Wir haben „X“ vor Gericht gebracht. Und wir haben gewonnen! ⚖️

Das Gericht entschied, dass X uns dringend Zugang zu seinen öffentlich verfügbaren Daten über seine API gewähren muss. Dieser Zugang ist entscheidend für unsere Analyse des öffentlichen Online-Diskurses im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl.

Was geschehen ist:
DRI und GFF reichten eine Klage gegen X ein, weil es unseren Forschern den Zugang zu seinen Daten verwehrt. Dies war ein klarer Verstoß gegen Artikel 40 des DSA, der von Plattformen verlangt, den Zugang „ohne unangemessene Verzögerung“ zu gewähren.

Wir freuen uns, unser Recht auf Datenzugang bestätigt zu sehen!

Online-Bedrohungen wie Desinformation, ausländische Einflussnahme und Hassreden untergraben den öffentlichen Diskurs, bedrohen Wahlen und gefährden die Demokratie.

Wir können es uns nicht leisten, wegzuschauen.

Laut GFF ist das Urteil ein „Meilenstein für die Forschungsfreiheit“.

X hingegen sieht darin einen „eklatanten Verstoß gegen das Recht auf Anhörung“ und erhebt schwere Vorwürfe gegen den entscheidenden Richter.

X wehrt sich gegen eine Entscheidung eines Richters am Landgericht Berlin, die unser Grundrecht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren in ungeheuerlicher Weise untergräbt und die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht.

Zwei Organisationen, Democracy Reporting International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, haben gegen X geklagt, um für ein angebliches Forschungsprojekt im Vorfeld der Bundestagswahl uneingeschränkten Zugang zu den Echtzeitdaten von X über alle Nutzerbeiträge auf der Plattform zu erhalten.

Ohne X die Möglichkeit zu geben, auf die Klage zu antworten oder sich dazu zu äußern, und ungeachtet der Tatsache, dass dem Antrag entscheidende Informationen fehlten, hat ein Gericht X angewiesen, den Organisationen uneingeschränkten Zugang zu diesen Daten zu gewähren, was einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anhörung darstellt.

Das allein ist schon Grund genug, die Entscheidung aufzuheben. Schlimmer noch, es stellt sich heraus, dass der einzige Richter in diesem Fall zuvor für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das Forschungsprojekt finanziert, und für die (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten, gearbeitet hat. Das Versäumnis des Richters, sich selbst zurückzuziehen oder zumindest diese bedeutenden Verbindungen offenzulegen, lässt ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit der Entscheidung aufkommen.

X ist der Ansicht, dass dieses Urteil gegen die grundlegenden Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verstößt, die durch das deutsche Grundgesetz garantiert werden. X ist entschlossen, diese Rechte auf dem Rechtsweg zu verteidigen und wird nicht nachgeben.

Was steckt wirklich hinter der Datenauswertung?

Die Klage bezieht sich ausschließlich auf öffentliche Daten wie Reichweiten und Likes von Beiträgen. Private Nachrichten oder persönliche Nutzerdaten sind nicht betroffen, da der Digital Services Act (DSA) nur den Zugang zu öffentlich einsehbaren Informationen für Forschungszwecke regelt.

Dennoch schüren rechtsgerichtete Blogs und Beiträge in sozialen Medien die Angst, dass diese Daten in die Hände der „Antifa“ gelangen könnten – eine unbelegte Behauptung.

Screenshot Facebook und X
Screenshot Facebook und X (hier und hier archiviert)

Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die erstrittenen Daten für politische Zwecke missbraucht oder gezielt gegen bestimmte Gruppen eingesetzt werden sollen. Tatsächlich argumentieren die Kläger, dass der Datenzugriff notwendig sei, um mögliche Wahlbeeinflussung zu untersuchen und Manipulationsversuche transparenter zu machen.

Befangenheit des Richters? X erhebt Vorwürfe

X stellt die Unparteilichkeit des entscheidenden Richters infrage und wirft ihm vor, frühere Verbindungen zur Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nicht offengelegt zu haben. Laut X habe der Richter zuvor für die GFF gearbeitet und mit den Anwälten zusammengearbeitet, die nun die Kläger vertreten und weiterhin bei der GFF tätig sind. X kritisiert, dass der Richter sich nicht selbst von dem Fall entbunden oder zumindest seine frühere Tätigkeit offengelegt habe.

Zusätzlich steht eine weitere Person im Fokus der Diskussion: Ein ehemaliger Richter am Landgericht Berlin, der inzwischen im Vorstand der GFF tätig ist. Dieser Richter befindet sich derzeit in Beurlaubung vom Richteramt und hat zum 1. August 2024 seine Entlassung aus dem Richterdienst beantragt. Auch wenn er nicht direkt an der aktuellen Entscheidung beteiligt war, wird seine frühere Verbindung zum Landgericht Berlin von Kritikern als problematisch angesehen.

Rechtlich gesehen muss ein Richter frühere Tätigkeiten offenlegen, wenn sie Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen könnten. Ob dies hier der Fall ist, bleibt unklar – eine offizielle Bestätigung dazu gibt es bislang nicht. X nutzt diesen Vorwurf, um die Legitimität des Urteils anzuzweifeln und juristisch dagegen vorzugehen.

X kontert – Droht eine Sperrung in Deutschland?

X hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt und argumentiert, dass das Berliner Gericht gar nicht zuständig sei, da der Firmensitz in Irland liegt.

Einige Blogs spekulieren bereits, dass X in Deutschland gesperrt werden könnte – eine drastische Maßnahme, die unter dem DSA zwar theoretisch möglich, aber höchst unwahrscheinlich ist. Eine vollständige Sperrung wäre rechtlich schwer durchzusetzen und würde weitreichende politische sowie juristische Debatten auslösen.

Finanzierung durch George Soros: Was steckt dahinter?

Ein Vorwurf, der auch auftaucht: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wird von der Open Society Foundations (OSF) finanziert – einer Organisation, die mit dem US-Milliardär George Soros verbunden ist. Tatsächlich gibt GFF auf ihrer eigenen Webseite unter „Finanzen und Transparenz“ offen an, von OSF finanzielle Unterstützung für verschiedene Projekte erhalten zu haben. Dazu gehören beispielsweise eine Verfassungsbeschwerde, die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit und der Bereich Whistleblowing.

Kritiker sehen in jeder Verbindung zu Soros eine „linke Agenda“ oder gar eine politische Einflussnahme. Dabei ist OSF eine der größten Stiftungen weltweit, die zahlreiche demokratische, rechtsstaatliche und menschenrechtliche Projekte unterstützt. Die Finanzierung macht GFF also nicht automatisch zu einer „linken Lobbygruppe“, sondern zeigt lediglich, dass sie Gelder für bestimmte zivilgesellschaftliche und rechtliche Initiativen erhält.

Fazit

Das Urteil zwingt X nicht zur Preisgabe privater Nutzerdaten, sondern nur zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen für Forschungszwecke. Eine Sperrung von X in Deutschland ist höchst unwahrscheinlich – die Behauptung ist Teil einer aufgeheizten Desinformationskampagne.

Die Vorwürfe gegen den Richter könnten rechtlich relevant sein, sind aber bislang unbewiesen. X nutzt die Situation, um sich als Opfer eines politischen Angriffs darzustellen.

Quellen:
DRI
GFF – X verhindert Forschung zu möglicher Wahlbeeinflussung
GFF – Erfolg gegen X – GFF und DRI erwirken, dass X Forschung zur Bundestagswahl zulassen muss
Politico
Heise.de – Urteil im Eilverfahren: X muss Forschern Datenzugang zur Bundestagswahl gewähren
Heise.de – Nach Urteil: Einspruch von X gegen Weitergabe von Daten zur Bundestagswahl

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