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Ein Gesetz in Bayern ist der Beweis, dass die Corona-Pandemie geplant war? Auf Social Media kursieren derzeit Bilder mit diesem Scheinbeweis.
Auf einem Screenshot sieht man den Artikel 2a, der die Kreditermächtigung zur Finanzierung beschreibt. Es geht dabei um Sonderfonds zur Corona-Pandemie. Das wirklich spannende zu diesem Gesetz in Bayern ist jedoch das Datum, was dort erscheint!
Auf dem Screenshot, der den Artikel 2a von der Webseite www.gesetze-bayern.de abbildet, liest man als Datum der Fassung den 24. Mai 2019. Ein Datum, das lange vor den ersten Meldungen über das Coronavirus lag. Beweist also dieser Artikel 2a, dass man bereits im Mai 2019 die Corona-Pandemie geplant habe?
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Genau dieser Gedanke wird zu dem Sharepic derzeit verbreitet. Ob in Nachrichten auf WhatsApp oder in Postings auf Facebook, überall schwingt dieser Vorwurf mit. man liest beispielsweise:
Ich bin ja nicht die hellste Kerze auf der Torte.
Kann mir daher jemand erklären, wie Herr Söder sich eine „Kreditermächtigung zur Finanzierung der Corona-Pandemie“ am 24.Mai 2019 !!!! einräumen lässt, die ab 01.01.2020 gilt !Wisst ihr was, ich frage ihn doch gleich einfach mal selbst !
Plandemie oder wieder nur Verschwörungstheorie?
Hier noch der Link, ehe es gelöscht wirdhttps://www.gesetze-bayern.de/C…/Document/BayHG2019_2020-2a…
Ein typischer Screenshot von diesem Artikel 2a und einem dazu gehörigen Posting sieht so aus:
Faktencheck Gesetz in Bayern
Zunächst: Die Webseite Gesetze-bayern.de ist eine valide Quelle. Es handelt sich um einen Internetauftritt der Bayerischen Staatskanzlei mit Sitz in München. Den Artikel 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie findet man unter dieser Adresse (Link HIER).
Der Artikel 2a ist jedoch nicht, so wie es in den Postings vermutet wird, am 24. Mai 2019 entstanden, sondern wurde erst nachträglich in das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes in Bayern eingetragen. Diese nachträgliche Änderung fand am 19, März 2020 statt und ist auch transparent nachvollziehbar. Auf der Webseite www.verkuendung-bayern.de, die ebenfalls zu der Bayerischen Staatskanzlei gehört, findet man die Änderung beschrieben (siehe hier).
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Dort kann man problemlos sehen, dass am 19. März neben der Artikel 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie beschlossen und bekannt gemacht wurde. Dasselbe Datum findet man auch im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 6/2020 auf Seite 153 (siehe hier).
Das Datum 24. Mai 2019 gilt also nur für die erste Fassung des Gesetzes, in welcher der Artikel 2a noch nicht auftauchte. Dieser Artikel wurde erst nachträglich an passender Stelle eingefügt (daher 2a).
Überdies muss man noch sagen, dass die jetzige Fassung des Art 2a aus April 2020 stammt. Der Sonderfonds Corona Pandemie wird dabei von 10 auf 20 Mrd € angehoben (siehe hier).
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)