Alter Trick, neu aufgelegt: Facebook-Nutzer werden von „Mark Zuckerberg” oder einem „Facebook-Mitarbeiter” angeschrieben, weil man in der Facebook Lotterie gewonnen habe.
Vorsicht jedoch, auch wenn diese Mitarbeiter bzw. der vermeintliche Zuckerberg sich ausweisen, es gibt diese Lotterie und somit den versprochenen Gewinn gar nicht. Und natürlich schreibt da am anderen Ende auch nicht Zuckerberg, sondern ein Betrüger.
Hierbei handelt es sich jedoch um eine dreiste Abzocke. Mit dieser Methode versucht man Facebooknutzern Geld aus der Tasche zu locken, denn solche angeblichen Gewinne sind immer am Ende mit Zahlungen des Nutzers verbunden, die man bereits im Vorfeld zu überweisen hat. Diese Betrugsmethode hat auch einen Namen: Vorschussbetrug, bzw. Scam.

Über Scamming
Unser Kooperationspartner Watchlist Internet beschreibt Scam wie folgt: Kriminelle treten mit Internet-Nutzer*innen in Kontakt und fordern von ihnen für in Aussicht gestellte Leistungen Vorschusszahlungen. Bei den versprochenen Leistungen kann es sich beispielsweise um ein hohes Erbe, eine Traumwohnung oder eine Gewinnauszahlung handeln. Die Täter/innen nennen zahlreiche Gründe, weshalb weitere Geldzahlung erforderlich sind. Die in Aussicht gestellte Gegenleistung gibt es dafür jedoch nicht.
Am Anfang des Scammings schreiben Kriminelle Internet-Nutzer*innen über Soziale Netzwerke oder per E-Mail an. Ebenso ist es möglich, dass sie günstige Produkte oder Wohnungen auf Kleinanzeigenplattformen inserieren. Ihr Ziel ist die Rückmeldung von möglichen Opfern. Damit es zu dieser kommt, stellen sie beispielsweise ein hohes Erbe oder preislich sehr günstige Warenangebote in Aussicht. Eine andere Möglichkeit ist der Beginn einer vermeintlichen Internet-Romanze.
Das Opfer reagiert
Sobald die angeschriebenen Personen eine Reaktion zeigen, haben die Kriminellen ihr erstes Ziel erreicht: Sie wissen, dass es ihr Gegenüber tatsächlich gibt. Damit kein Verdacht aufkommt, erzählen sie etwas über sich und bitten die Adressat/innen, dass sie es ihnen gleich tun. Es folgt die Bitte nach Übermittlung persönlicher Daten, wie zum Beispiel der eigenen Anschrift, der Bankverbindung oder der Telefonnummer.

Geldforderung erhoben
Sobald die Täter/innen mehr über ihr mögliches Opfer wissen, verlangen sie eine Geldzahlung ins Ausland. Diese soll meist mittels Bargeldtransferdienstleistern, wie zum Beispiel Western Union oder Moneygram, erfolgen. Der Grund dafür ist einfach: Diese Art der Überweisung ermöglicht es den Kriminellen, das Geld unmittelbar nach dem Transfer entgegenzunehmen. Dazu verlangen sie die Kopie eines Zahlungsbeleges, der sämtliche, für die Geldentgegennahme erforderliche Informationen beinhaltet.
Gründe für die Geldforderung
Die Täter*innen können – je nach Spielart des Vorschussbetrugs – die erste Geldzahlung damit begründen, dass für die Überweisung des Erbes juristischer Beistand zu bezahlen ist, Interessent*innen eine Kaution für die Wohnungsbesichtigung zahlen müssen oder sie finanzielle Unterstützung für ein Flugticket brauchen, damit sie ihre amouröse Bekanntschaft besuchen können.
Weitere Geldzahlungen notwendig
Wenn das Opfer die erste Geldzahlung leistet, haben sich die Verbrecher*innen bereits finanziell bereichert: Die in Aussicht gestellten Gegenleistungen gibt es dafür nicht. Die Kriminellen nennen weitere Gründe, weshalb die Adressat*innen erneut Geld ins Ausland überweisen sollen. Dabei kann es sich beispielsweise um Vertragseinrichtungsgebühren, Probleme mit dem Zoll oder finanzielle Unterstützung handeln.
Kein Ende in Sicht
Die Kriminellen fordern solange Geldzahlungen, bis ihr Gegenüber erkennt, dass es dafür keine Gegenleistung gibt. Ab diesem Moment tauchen sie unter und sind nicht mehr für ihr Opfer erreichbar. Was bleibt ist verlorenes Geld. Erschwerend kommt hinzu, dass die Täter*innen über persönliche Informationen ihres Opfer verfügen. Sie können diese für Verbrechen unter fremden Namen nützen.
Scamming grafisch erklärt
Woran Sie Scamming erkennen können.
Was tun Sie im Schadensfall?
Sollten Sie an Scammer*innen geraten sein, brechen Sie umgehend jeden Kontakt mit den Täter*innen ab. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und besprechen Sie mit ihr das Vorgehen, das notwendig ist, damit Sie keinen weiteren Schaden erleiden. Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen – zum Beispiel mithilfe einer Suchmaschine – ob Ihre Daten im Internet veröffentlicht wurden. Ist das der Fall, schreiben Sie die Websitenbetreibenden an und verlangen Sie die Löschung der Einträge.
Zusammenfassung
Das Scamming oder den Vorschussbetrug erkennen Sie daran, dass sich Unbekannte bei Ihnen melden, von Ihnen die Bekanntgabe persönlicher Daten fordern und unter Vorspielung falscher Tatsachen Geldüberweisungen ins Ausland verlangen.
Weiterführende Links:
- Watchlist Internet: So können Sie sich vor Scams schützen
- Watchlist Internet: Wenn Sie auf einen Scammer hereingefallen sind?*
- Watchlist Internet: Scamming
Quelle: Wahtchlist Internet
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


