Aufgrund von Datenschutzverstößen von Google wurde nun die erste größere in Zusammenhang mit der DSGVO stehende Strafe ausgesprochen.
Google muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen – Das Wichtigste zu Beginn:
Bereits 2019 wurde die Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Google hatte Berufung eingelegt. Diese wurde nun jedoch vom höchsten Verwaltungsgericht abgewiesen.
Saftige DSGVO-Strafe
Vergangenes Jahr wurde eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt. Der Internetkonzern Google hat Berufung eingelegt, jedoch wurde diese nun abgewiesen.
Max Schrems, Ehrenvorsitzender des Vereins „noyb“ freute die Entscheidung des Gerichts: „Der Geldbetrag ist für Google zwar winzig, aber dennoch zeigt diese Strafe, dass DSGVO-Strafen beträchtliche Summen erreichen können.“
DSGVO Strafen können bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes ausmachen. Für Google würden das rund 3,7 Milliarden Euro bedeuten. So ist der Konzern wohl mit einem „blauen Auge“ davongekommen.
Datenschutzverstöße
Anstoss zur Beschwerde kamen vom österreichischen Datenschutzverein „noyb“ und der französischen NGO „La Quadrature du Net“. Im Jänner 2019 wurde von der französischen Datenschutzbehörde „CNIL“ die Strafe verhängt. Diese gilt als die erste größere Strafe bezüglich DSGVO, wie sie seit 2018 gültig ist.
Google wurde vorgeworfen, dass die Informationen zur Verwendung erhobener Daten sowie der Speicher-Zeitraum für Nutzer nicht einfach genug zugänglich sei. Man müsse mehrere Links und Buttons anklicken, um zu den gewünschten Informationen zu finden. Noch dazu seien sie über mehrere Dokumente verteilt und oftmals auch unklar formuliert.
Auch die Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei aus Sicht der Datenschutzbehörde nicht gültig, da die Nutzer nicht ausreichend informiert würden.
Klärung der Zuständigkeit
Google hat die Entscheidung vor dem höchsten Verwaltungsgericht, dem französischen Conseil d´Etat, angefochten. Als Begründung dafür gab Google an, dass die CNIL nicht für Googles europäischen Hauptsitz – Dublin – zuständig sei. Ginge es nach Google, müsste sich die irische Datenschutzbehörde der Untersuchungen annehmen.
Max Schrems, Ehrenvorsitzender des Vereins „noyb“, sagte dazu: „Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen wie Google sich nicht einfach als ‚irisch‘ deklarieren können, um der Aufsicht durch die Datenschutzbehörden zu entgehen.“
Quelle: futurezone.at
Artikelbild: Shutterstock / Von achinthamb
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Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
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