Schöffengrund-Schwalbach: Ein Spaziergänger führte am 30.01.2017 die Wetzlarer Polizei zu einem an einem Baum hängenden toten Hund. Durch einen Zeugenaufruf erhielten die Ermittler konkrete Hinweise auf den letzten Besitzer.

Am gestrigen Donnerstag (09.02.2017) nahmen Polizisten den 26-jährigen Mittelhessen vorläufig fest. In seiner Vernehmung gab er zu, den Hund im Schwalbacher Wald aufgehängt zu haben. Da keine Haftgründe vorliegen, wurde er nach seiner Vernehmung und der erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen.

In seiner Vernehmung sprach er von einer Kurzschlussreaktion, die er auf seine belastende private und berufliche Situation zurückführte. In Verbindung mit dem Wesen des Hundes sei die Belastung letztlich so groß geworden, so dass er sich entschloss das Tier zu töten. Er wählte einen abgelegenen Ort im Wald bei Schwalbach und hängte den Hund auf. Nach eigenen Angaben blieb er nicht bis zum Tod des Tieres. Ein Verkehrsunfall Mitte Dezember war der Grund für die Operation am Hinterlauf des Hundes.

Die Polizei wirft dem 26-Jährigen das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund vor. Das Tierschutzgesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Guido Rehr, Pressesprecher

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Quelle:

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56920/3557567


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