Illegaler Dateidownload: Die Mail von „RA Dr. Jan Wilmann“ hat es in sich. Aber anders, als man denkt!
Es ist gut eine Woche her, als wir das letzte Mal über „Sei kein Phish“ berichtet haben. Heute ist es wieder so weit, denn die Testmail „Illegaler Dateidownload“ aus dem Trainingsprogramm der Polizei ist wieder so gut, dass viele der Empfänger sie gar nicht bemerken.
Was ist passiert? Die Polizei und die Stadt Köln, sowie Vertreter der Internet-Sicherheitsbranche, bieten derzeit ein Sicherheitstraining mit dem Titel „Sei kein Phish“ im Internet an.
Das funktioniert ganz einfach: Man meldet sich an und bekommt in unregelmäßigen Abständen gut gemachte E-Mails zugesendet, die nichts anderes als ein Sicherheitstest sind. Was wäre also wenn … diese E-Mail „Illegaler Dateidownload“ von einem Betrüger gekommen wäre? Denn tatsächlich können E-Mails mit schädlichem Anhang so aussehen:

An dieser Stelle heißt es jedoch Glück gehabt, denn die Mail mit dem Betreff „Illegaler Download“ ist eine solche Testmail aus dem Sicherheitsprogramm.
Spannend!
Auch hier konnten wir hier erkennen, dass viele Menschen den richtigen Riecher hatten und die Mail skeptisch gesehen haben. Woran wir das erkennen? Nun, sowohl in unserer Community, als auch in unseren Anfragen per Mail tauchte diese E-Mail mit dem Betreff „Illegaler Dateidownload“ auf.
Weitere Informationen
Wer mehr über die Aktion der Polizei wissen möchte, kann sich gerne unseren Artikel „Sei kein Phish: Der Mitmach-Test!“, durchlesen. Wer selbst Testmails bekommen möchte, kann sich auf der Webseite www.phish-test.de registrieren.
Illegaler Dateidownload: Die ganze Mail
Hier nochmals die Mail im barrierefreien Klartext:
Sehr geehrter [Hier taucht dein Name auf],
hiermit weise ich Sie im Namen meines Mandanten, der General Motion Picture Copyright Association Ltd., darauf hin, dass verschiedene Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwendung von geschützten Videodateien registriert wurden. Die Verletzungen der genannten Urheber- und Leistungsschutzrechte erfolgten über den Ihnen zuordenbaren IP‑Anschluss 168.178.152.1 an mehreren Zeitpunkten im Laufe des vergangenen Quartals.
Die entsprechenden Server-Protokolle wurden in unserem Auftrag bei dem Server-Betreiber Streamcloud LLC abgerufen und sind an dieser Stelle einsehbar: https://www.coehn-wilmann.de/dokumentation/fall33425/ip-protocols.html
Ich gebe Ihnen die Gelegenheit, die Protokolle innerhalb der nächsten 2 Wochen einzusehen und Stellung zu nehmen. Danach gehen sie als offizielle Beweisdokumente in das Verfahren ein.
Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Jan Wilmann___________________________________
Partnergesellschaft
Stormstr. 56
56203 KoblenzTelefon: +49 261 555 3749 2740
[email protected]
www.coehn-wilmann.de
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