Inkassoschreiben über 516,24 Euro müssen nicht bezahlt werden

Autor: Tom Wannenmacher

Inkassoschreiben über 516,24 Euro müssen nicht bezahlt werden
Inkassoschreiben über 516,24 Euro müssen nicht bezahlt werden

Wie unser Kooperationspartner der Watchlist-Internet berichtet, werden aktuell vermehrt Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von angeblichen Inkassobüros für Abos bei Streamingdiensten ausgesendet.

Die gute Nachricht: Zahlen Sie nicht! Die schlechte Nachricht: Es wird nicht die letzte Zahlungsaufforderung gewesen sein.

Erfundene Inkassobüros verlangen derzeit die Zahlung von Abos bei angeblichen Streamingdiensten wie moviesta.de, movoplay.de, filmara.de, miniflix.de, playdad.de, yaflix.de, flixpro.de, zonaflix.de, flixkong.de, mainflix.de, preflix.de, wolfplay.de, labaflix.de, gauflix.de, tinoflix.de. (Hier finden Sie die ausführliche Liste unseriöser Streaming-Plattformen.)

Per E-Mail wird darüber informiert, dass noch eine Forderung in Höhe von 516,24 € zu begleichen ist. Sollte der Betrag bis zum Ablauf einer gesetzten Frist nicht überwiesen sein, wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht.

1. Mahnung

Unser Mandant (UGO BEST LIMITED) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

Rechnungsnummer: 1299GBT
Artikel/Dienstleistung: (Premium – Jahresabo ( 12 Monate/ 1 Vertragsjahr)
Rechnungsbetrag: 516,24€, fällig am 13.02.2020

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 516,24€, bestehend aus:
Rechnungsbetrag 395,88 €
Verzugszinsen 23,86 € zzgl.
Mahngebühren 96,50 €
Gesamt: 516,24€
bis zum 17.02.2020 zu bezahlen.

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Beispiel für ein Inkassoschreiben
Beispiel für ein Inkassoschreiben

Inkassobüros erfunden

Die E-Mails werden von angeblichen Inkassobüros mit Namen wie Harvey & Company Limited, Acton LLP, Archie & Co Limited, Addison & Co Limited, Alcott & Argyle Management versendet. Diese Inkassobüros gibt es nicht. Oft werden aber Namen von Unternehmen missbräuchlich verwendet, die es wirklich gibt. Lassen Sie sich hierdurch nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht!

In den Zahlungsaufforderungen wird behauptet, dass Sie es verpasst haben, das Abo vor Ablauf einer 5-tägigen Testphase zu kündigen und dass Sie deshalb verpflichtet sind, zu zahlen. Derzeit sind uns zwei Varianten bekannt, mit denen Sie sich auf diesen Seiten registrieren können. In beiden Fällen werden zahlreiche Gesetze nicht eingehalten, so dass nie ein Vertrag zustande kommen kann. Da es keinen gültigen Vertrag gibt, besteht auch keinerlei Zahlungspflicht!

Brechen Sie jeden Kontakt ab!

Wir empfehlen Ihnen, ans Ende der erhaltenen E-Mail zu gehen. Dort finden Sie den Link „Unsubscribe“. Klicken Sie darauf. Damit sollten Sie sich aus dem E-Mail-Verteiler austragen können und keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr von dem Anbieter erhalten. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Nachrichten in dieser Sache in den „Spam-Ordner“ bzw. „Junk-Ordner“ zu verschieben.

Erfahrungsgemäß können Sie auch Anrufe in dieser Sache erhalten. Brechen Sie in diesem Fall das Gespräch ab und ignorieren Sie alle weiteren Anrufe. Blockieren Sie die Nummer.

Lassen Sie sich durch weitere Zahlungsaufforderungen, Mahnschreiben, Inkassoforderungen o.ä. nicht verunsichern und zahlen Sie nicht.

Ausführliche Informationen zu dieser Abo-Falle finden Sie in unserem Artikel „Abo-Fallen auf der Spur“: www.watchlist-internet.at/news/abo-fallen-auf-der-spur

 

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