Worum geht es?
Nutzer erhalten hohe Forderungen wegen Musik, die ihnen direkt in Instagram angeboten wurde. Fälle sind aus Österreich, Deutschland und der Schweiz berichtet.
Was haben wir herausgefunden?
Für persönliche Beiträge ist der lizenzierte Katalog grundsätzlich vorgesehen. Für Werbung muss die Freigabe ausdrücklich passen; die bloße Anzeige eines Songs reicht dafür nicht.
Was kann ich konkret tun?
Vor dem Posten die passende Sammlung wählen und Freigaben dokumentieren. Bei bereits veröffentlichten Videos zuerst Belege sichern. Bei einer Abmahnung die Fristen beachten und Forderung samt Unterlassungserklärung prüfen lassen.
Wenn Instagram einen Song für dein Reel vorschlägt, darfst du ihn für einen rein persönlichen, nicht kommerziellen Beitrag aus der lizenzierten Musikbibliothek grundsätzlich verwenden – im Rahmen der Plattformbedingungen. Willst du damit hingegen deinen Betrieb oder ein Angebot bewerben, brauchst du eine Freigabe für diesen Zweck. Die bloße Anzeige im Auswahlmenü beantwortet diese Frage nicht. Das erklärt die deutsche GEMA; auch AKM und austro mechana unterscheiden für Österreich zwischen privater und geschäftlicher Musiknutzung.
Die App schlägt Musik vor: Was soll ich vor dem Posten tun?
Kläre zuerst, wofür du das Video veröffentlichst. Ein persönlicher Urlaubseindruck ist etwas anderes als ein Reel, das die buchbaren Kurse eines Studios bewirbt. Das Etikett „Privatkonto“, „Creator“ oder „Business“ entscheidet diese Frage nicht allein. Auch ein Beitrag ohne bezahlte Bewerbung kann Werbung sein. Bei einem gemischt genutzten Profil ist die Einordnung schwieriger; dann sollte die Musikfreigabe ausdrücklich zur geschäftlichen Verwendung passen.
| Deine Situation | Dein nächster Schritt |
|---|---|
| Ein persönliches Video ohne geschäftlichen Zweck | Den lizenzierten In-App-Katalog innerhalb seiner Bedingungen verwenden. Eine beliebige hochgeladene Tonspur ist damit nicht automatisch abgedeckt. |
| Werbung oder ein geschäftlich genutzter Auftritt | Gezielt Meta Sound Collection bzw. TikTok Commercial Music Library nutzen oder eine eigene passende Lizenz nachweisen. |
| Die Freigabe bleibt unklar | Den vorgeschlagenen Song bis zur Klärung nicht für den geschäftlichen Beitrag verwenden. Einen eindeutig passend lizenzierten Titel oder einen Beitrag ohne Musik wählen. |
Für Instagram und Facebook empfiehlt die WKO, gezielt die Meta Sound Collection aufzurufen. Wähle den Song dort aus, statt dich auf einen Treffer im gewöhnlichen Musikmenü zu verlassen. Wenn der Zugriff aus der App unklar ist, kannst du die Sammlung über den verlinkten Einstieg öffnen. Für die kommerzielle Nutzung außerhalb dieser Sammlung brauchst du eine andere passende Erlaubnis. Ein fehlender Warnhinweis ist keine Bestätigung, dass alle benötigten Rechte vorliegen.
Auf TikTok heißt die entsprechende Sammlung Commercial Music Library. Laut TikTok kannst du bei einem persönlichen Konto beim Hinzufügen des Sounds die Auswahl „Kommerzielle Sounds“ öffnen. Achte dort auch auf das ausgewählte Land und die erlaubten Platzierungen. TikTok beschreibt diese Titel als für gewöhnliche und bezahlte Beiträge nutzbar. Bei „Originalsounds“ anderer Nutzer musst du die Rechte für Werbung hingegen gesondert klären; ihre Verfügbarkeit ist keine kommerzielle Lizenz.
Soll das fertige Video auch auf einer anderen Plattform erscheinen, prüfe diese Verwendung zusätzlich. Eine Freigabe für Instagram oder TikTok ist kein allgemeiner Musikpass für YouTube, die eigene Website oder andere Veröffentlichungen. Auch bei extern gekaufter Musik muss die Lizenz die vorgesehenen Plattformen und gegebenenfalls bezahlte Anzeigen umfassen. Kannst du eine passende Erlaubnis nicht feststellen, wähle einen anderen Titel oder veröffentliche den Beitrag ohne Musik.
Wenn die Musik ausdrücklich als verwendbar angezeigt wird
Sichere vor der Veröffentlichung, was die Plattform tatsächlich zusagt: den genauen Songtitel samt Interpret und Version, die verwendete Sammlung sowie die eingeblendeten Lizenzhinweise. Ein Screenshot oder eine Bildschirmaufnahme sollte auch den Weg zur Auswahl erkennen lassen. Speichere dazu das Datum und vorhandene Lizenzbestätigungen. So lässt sich später eher nachvollziehen, ob der Titel aus der kommerziellen Sammlung stammte oder nur allgemein vorgeschlagen wurde.
Ist ein älteres Reel betroffen, sammle die damaligen Nachweise, soweit sie vorhanden sind. Ein heute aufgenommenes Bildschirmfoto dokumentiert den heutigen Zustand; es belegt nicht automatisch, was vor Monaten angezeigt wurde. Lass die damals geltenden Bedingungen mitprüfen. Ein bloßer Musikvorschlag und eine ausdrückliche Freigabe für kommerzielle Beiträge können für die Prüfung unterschiedliche Bedeutung haben. Auch aus einer später geänderten Anzeige allein lässt sich noch nicht ableiten, welche Rechte ursprünglich bestanden.
Das Video ist schon online: Erst dokumentieren, dann korrigieren
Sichere vor einer Änderung den Beitragslink, das Veröffentlichungsdatum und den verwendeten Ton. Halte außerdem fest, wie das Profil genutzt wurde und wie viele Aufrufe das Reel hatte. Die Wiener Kanzlei Tonninger Schermaier & Partner empfiehlt, die Statistik per Screenshot aufzubewahren. Diese Unterlagen helfen dabei, eine spätere Forderung anhand der konkreten Nutzung zu beurteilen.
Wenn für einen geschäftlichen Beitrag keine passende Musikfreigabe vorliegt, empfiehlt die WKO, die betreffende Audiospur nach Möglichkeit zu entfernen oder den Clip mit erlaubter Musik neu zu veröffentlichen und die alte Fassung zu löschen. Dokumentiere auch die Änderung. Das beendet gegebenenfalls die weitere Nutzung; mögliche Ansprüche wegen der bisherigen Veröffentlichung sind damit noch nicht automatisch erledigt. Ein Wechsel auf ein anderes Kontomodell klärt die frühere Verwendung ebenfalls nicht.
Eine Abmahnung ist eingetroffen: Was du jetzt konkret brauchst
Bewahre das vollständige Schreiben samt Anlagen und Zustellnachweis auf. Notiere alle darin genannten Fristen, auch wenn für Unterlassung und Zahlung unterschiedliche Termine gesetzt werden. Lass das Schreiben zeitnah von einer auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsberatung prüfen, bevor du die Forderung anerkennst, zahlst oder eine Erklärung unterschreibst. Die verlangte Unterlassungserklärung kann dich langfristig binden und bei späteren Verstößen Vertragsstrafen auslösen.
Gib der Beratung ein möglichst vollständiges Paket: das Schreiben, den Link zum Reel und deine gesicherten Informationen zur Musikauswahl. Dazu gehören vorhandene Lizenzbedingungen sowie Angaben zum Konto und zum Zweck des Beitrags. Vermerke ausdrücklich, wenn Instagram den Song vorgeschlagen oder für deine Nutzung als freigegeben angezeigt hatte. Ohne diese Angaben lässt sich die zentrale Frage kaum prüfen: War gerade diese Verwendung tatsächlich von einer Lizenz erfasst?
Geprüft werden sollte auch, ob der Absender die behaupteten Rechte nachweisen kann und ob überhaupt deine Aufnahme und dein Beitrag betroffen sind. Die Internet Ombudsstelle erklärt, dass Betroffene einen Nachweis der Rechteinhaberschaft verlangen können. Bei Geldforderungen kommt zusätzlich die Berechnung auf den Prüfstand. Die verlangte Summe und eine beigefügte Unterlassungserklärung werden jeweils gesondert beurteilt. Eine geringe Reichweite allein beweist weder, dass nichts geschuldet ist, noch dass die geforderte Summe angemessen wäre.
Prüfe bei zweifelhaften Schreiben außerdem, ob die genannte Kanzlei tatsächlich dahintersteht. Saferinternet.at warnt vor gefälschten Abmahnungen. Verwende für die Überprüfung unabhängig ermittelte Kontaktdaten, etwa von der offiziellen Kanzleiwebsite. Eine tatsächliche Abmahnung solltest du nicht als Betrug abtun, nur weil dir der Song von Instagram angeboten worden war.
Soll ich mich auch an Instagram wenden?
Wenn die Plattform den Song für deine Nutzung als freigegeben angezeigt hatte, ist eine zusätzliche schriftliche Nachfrage sinnvoll. Beschreibe den Titel und den Auswahlweg, nenne das Veröffentlichungsdatum und den damaligen Kontotyp. Bitte um Auskunft, welche Musiklizenz diese Verwendung abdeckte, und füge deine Screenshots bei. Bewahre die Anfrage samt Antwort und Vorgangsnummer auf und gib sie gegebenenfalls an deine Rechtsberatung weiter.
Textvorlage für die Nachfrage bei der Plattform
Am [Datum] habe ich den Titel [Song, Interpret, Version] über [Musiksammlung/Auswahlweg] für den Beitrag [Link] ausgewählt. Angezeigt wurde [genauer Hinweis]. Das Konto wurde für [persönlichen/geschäftlichen Zweck] genutzt. Bitte teilen Sie mir mit, ob und in welchem Umfang die konkrete Verwendung zum damaligen Zeitpunkt lizenziert war.
Dieser Text ist eine Sachverhaltsanfrage an die Plattform, keine Antwort auf eine Abmahnung. Warte mit der rechtlichen Prüfung eines eingegangenen Schreibens nicht auf eine Reaktion von Instagram. Ob eine fehlerhafte Freigabe Ansprüche gegen die Plattform begründen könnte, muss anhand der tatsächlichen Anzeige und der Verträge geprüft werden. Eine pauschale Zusage, dass Meta die Forderung übernehmen müsse, lässt sich daraus nicht ableiten.
Warum diese Hinweise Österreich, Deutschland und die Schweiz betreffen
Der STANDARD berichtet über eine österreichische Unternehmerin, die wegen „Sunny Bossa“ rund 11.000 Euro zahlen soll und den Song nach eigener Darstellung von Instagram vorgeschlagen bekommen hatte. Die deutsche Kanzlei Dr. Newerla berichtet für denselben Titel von zwei Forderungen zu jeweils 5.202,61 Euro. SRF schildert einen Schweizer Fall mit 5.000 Euro für Musik in Coaching-Reels; den Songtitel nennt der Bericht nicht. Das sind berichtete Forderungen, keine einheitlichen Gebühren und keine gerichtliche Bestätigung ihrer Berechtigung.
Für Betroffene in allen drei Ländern ist deshalb entscheidend, die tatsächlich vorhandenen Rechte und die konkrete Forderung prüfen zu lassen. Eine ausländische Kanzlei im Briefkopf ersetzt diese Prüfung nicht. Der von SRF befragte Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger betont ebenfalls, dass die Vorwürfe und die Schadensberechnung überprüft werden sollten. Auch wenige Follower schützen einen geschäftlich genutzten Kanal nicht automatisch.
Quellen
Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter
Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.
Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
