Internetbetrugsmasche via PayPal und eBay-Kleinanzeigen

Achtung: Betrugsgefahr bei PayPal und eBay-Kleinanzeigen! Mimikama warnt vor trickreichen Maschen, die hohe Verluste beim Online-Verkauf verursachen können

Wenn sich Betrüger auf ein Inserat melden – die Polizei Mainz warnt vor fiesen Betrugsmaschen via PayPal und eBay-Kleinanzeigen.

Vorsicht beim privaten Verkauf im Internet

Der Käufer gibt an, ein Code solle den Käuferschutz absichern.
Es handelt sich um eine Betrugsmasche.

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Die Polizei Mainz warnt vor fiesen Betrugsmaschen via PayPal und eBay-Kleinanzeigen. So erstattet am Donnerstag, dem 29.4.2020, eine 33-Jährige beim Kriminaldauerdienst in Mainz eine Anzeige wegen Betruges. Die Dame hatte bei eBay-Kleinanzeigen eine Sporthose inseriert. Kurz darauf meldet sich telefonisch ein vermeintlicher Interessent, welcher diese kaufen und per PayPal bezahlen möchte. Er gibt an, dass die Geschädigte in Kürze einen Code per SMS erhält, welchen sie ihm durchgeben müsse.

Somit sei gewährleistet, dass der Kauf durch den PayPal Käuferschutz abgesichert sei. Die Geschädigte erhält den Code und gibt diesen preis. Nur wenige Minuten später kommt es zu insgesamt drei Abbuchungen von ihrem PayPal Konto, in der Höhe von insgesamt 220,- EUR. Diese Betrugsmasche gibt es in veränderter Variation bereits seit Jahren. Den meisten dürfte diese Vorgehensweise noch aus den Medien als Betrug über „Facebook-Kontakte“ bekannt sein. Die Täter fakten ein vorhandenes Facebook Profil und fügten dessen Kontakte diesem falschen, aber echt aussehenden, Facebook Profil hinzu. Nun schrieb der Täter „seine Kontakte“ unter falschen Namen an und fragte nach deren Handynummer, die er gerade dringend bräuchte.

Die Angeschriebenen dachten, dass es „der richtige Freund“ sei, glaubten, dass der gerade die Nummer nicht finde und gaben diese durch. Sodann schrieb der Täter, dass sie gleich per SMS auf die Handy-Nummer einen Code erhielten, den der „falsche“ Freund bräuchte. Die Täter benötigten diesen Code, um virtuell zahlen zu können, zum Beispiel bei Online-Spielen. Dieser Dienst heißt „PayPal Buy with Mobile“. Der Täter will online etwas zahlen, gibt die Handy-Nummer des Geschädigten an und benötigt den betreffenden Code, den der Internet-Verkäufer der Ware als Verifikation/Wahrheitsnachweis möchte.

Diese Vorgehensweise entwickelte sich zu einem Massenphänomen. In dem oben geschilderten Fall, bei der die 33-jährige geschädigt wurde, ist davon auszugehen, dass ihre Handy-Nummer in der Ebay-Annonce genannt und weiterhin auch erwähnt wurde, dass eine Zahlung per PayPal möglich sei. Die Täter mussten so die Handy-Nummer nicht einmal, „wie früher doch noch etwas aufwändiger in Erfahrung zu bringen“, sondern nutzten diese direkt bei mehreren Online-Käufen. Dann erfragten sie den SMS-Code der Dame, und konnten so die Waren schlussendlich online zahlen.

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Quelle: Polizeipräsidium Mainz
Artikelbild: Shutterstock / Von Lisa-S

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