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Das muss ein Aprilscherz sein, so vermutete eine Leserin. Es geht um einen Beitrag mit dem Titel: “Isis-Flaggen in Saarbrücken müssen wohl geduldet werden”

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Folgt man dem Beitrag auf Facebook, dann bekommt man zu lesen:

Am Balkon einer Wohnung in Saarbrücken-St. Johann weht eine schwarze Flagge mit dem Aufdruck des islamischen Glaubensbekenntnisses und dem Siegel Mohammeds.

Weiters…


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Zum Hinterhof des Saarbrücker Hauses hängt eine zweite Isis-Flagge aus derselben Wohnung. Zahlreiche Personen hätten sich inzwischen betroffen und verletzt über die Flagge gezeigt, sagt Thomas Blug, Sprecher der Stadt Saarbrücken. So auch Pfarrer Christian Weyer, Superintendent des Kirchenkreises Saar-West: „Es ist unerträglich, dass ungehindert die Flagge einer Terrororganisation öffentlich ausgehängt wird.“ Weyer sieht das Hissen der Flagge als unvereinbar mit im Grundgesetz festgesetzten Werten an.

und

Strafrechtlich könne man aber bislang nicht dagegen vorgehen, sagt Polizeisprecher Stephan Laßotta: „Isis ist in Deutschland nämlich keine verbotene Organisation.“

Von wann ist eigentlich dieser Bericht?

Und handelt es sich nun um einen Aprilscherz? Nein es handelt sich um keinen Aprilscherz. Der Bericht wurde bereits im Juli 2014 veröffentlicht.

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Der Artikel erschien bereits am 26.07.2014 und der Saarbrücker Zeitung.

Unserer Recherche ergab, dass dieses Thema für gewisse Seiten im Netz ein gefundenes Fressen waren. #koppepochpinewsmannheimer…

Leider hat auch niemand anderes, ausser die “BILD” dann darüber berichtet, dass die Fahne wieder entfernt wurde!

Immerhin: Beamte brachten Michel R. dazu, die Fahne abzuhängen.

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Quelle:

Saarbrücker Zeitung 
Bild.de


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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)