Kauft ein “Asylant” auf Kosten der Caritas ein I-Phone um 900 EUR?

Falsche Behauptungen über Asylanten und Caritas entlarvt. Mimikama klärt auf und bietet Fakten zu Fake News und deren Verbreitung in sozialen Medien

→Wie funktioniert Desinformation im politischen Kontext? Antworten finden Sie im Leitfaden Politische Desinformation.
Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Eine unterstützende Facebook Seite des Bundespräsidenten-Kandidaten aus Österreich von Norbert Hofer behauptet, dass ein “Asylant” auf Kosten der Cariats ein iPhome um 900 EUR erhielt. Angeblich habe ein Mitarbeiter der Firma Hartlauer (Foto-, Optik-, Hörgeräte- und Elektronikhandelsunternehmen  in Österreich) das Schweigen gebrochen!

//

image

Hartlauer Mitarbeiter bricht Schweigen:

Asylant kauft auf Kosten der Caritas ein I-Phone um 900,- ! Anruf bei CARITAS. KEIN PROBLEM!

NIE MEHR SPENDEN FÜR DIESEN VERRÄTERVEREIN!!!
STOPP DER ASYLINDUSTRIE!!!

Stimmt das?

Solche Behauptungen gibt es immer wieder. Auch der Mobilfunkanbieter “A1” war bereits von solch einer Behauptung betroffen. Wir haben hier darüber berichtet.

Nein! Es stimmt nicht.

Die Seite “Caritas. Wir helfen” hat zu angeführten Statusbeitrag bereits Stellung bezogen und nachstehenden Statusbeitrag veröffentlicht. (Verweis)

image

Sehr geehrter Herr Ing. Hofer,

ich bin entsetzt und enttäuscht mit welchen Mitteln Ihre Unterstützer arbeiten und wie Stimmung gegen die Caritas gemacht wird.

Nichts davon stimmt. Das wissen Sie. Seit 1 Jahr dementieren wir dieses bösartige Märchen. Auch die Firma Hartlauer wird in Kürze offiziell eine Stellungnahme machen. Es macht mich wütend und traurig zugleich. Nächstenliebe ohne Wenn und Aber dafür setzen wir uns auch in Zukunft ein. Die Würde des Menschen ist unteilbar. Wir helfen allen Menschen unabhängig von Religion, sozialer oder nationaler Herkunft. In der Gruft, in den Mutter-Kind-Häusern, den Sozialberatungsstellen, den WGs für Menschen mit Behinderung, in unseren Projekten für langezeitarbeitslose Menschen, mit unseren Angeboten für demenzkranke Menschen, im Hospiz, den Flüchtlingshäusern,… Viele dieser Einrichtungen und Angebote sind ohne die Hilfe unzähliger Spenderinnen und Spender, sowie all der freiwilligen Helferinnen und Helfer nicht möglich. Auch das ist Ihnen bekannt.

Wir prüfen gerade eine Klage!

Mit besten Grüßen,

Klaus Schwertner
Generalsekretär Caritas Erzdiözese Wien

PS Ich wünsche mir, dass dieses Posting öfter geteilt wird als Ihres, denn ich bin davon überzeugt: Die Wahrheit wird im Rechtstaat Österreich das letzte Wort haben, nicht Lügen.

Auf der Facebook-Seite von “Hartlauer” posten User ebenfalls diese Behauptung!

“Hartlauer” kommentiert diese mit:

Lieber XXXX, solche Aussagen sind einfach nur falsch und wir distanzieren uns klar davon. Hartlauer und die Caritas versichern, dass keine Smartphones an AsylwerberInnen (und auch an keine anderen Personen) verschenkt werden und auch nicht mit der Caritas gegenverrechnet werden! Liebe Grüße das Hartlauer-Team

image

oder

image

Lieber XXXX, immer wieder werden wir damit konfrontiert, dass wir Smartphones an Asylwerberinnen verschenken oder diese mit der Caritas verrechnen würden. In solchen Aussagen steckt kein Funken Wahrheit!
Hartlauer und auch die Caritas können euch das versichern.
Liebe Grüße das Hartlauer-Team

Information von Hartlauer!

Liebe Facebook-Community
Aufgrund eines aktuellen Anlasses möchten wir folgendes klarstellen:
Die Firma Hartlauer verschenkt keine Smartphones an AsylwerberInnen oder andere Personen, es werden die Kosten für Smartphones auch nicht von der Caritas oder einer anderen Hilfsorganisation übernommen. Die Caritas hat auch über die Firma Hartlauer keine Geräte für AsylwerberInnen angekauft.

Wir distanzieren uns klar von solchen Aussagen, da es sich einfach um Falschmeldungen handelt!

image

Verweis: https://www.facebook.com/loewennews/posts/10154472850887033

Ähnliche Berichte:

Verweise:


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)