Vier Kinder mit Schultüten, in der Mitte Julia Klöckner, darüber „Alles Gute zum Schulstart!“. Dieses Bild hat die Bundestagspräsidentin am 10. August 2026 auf Instagram und Facebook veröffentlicht. Es stammt nicht aus einer Kamera, sondern aus einer KI – also aus einem Computerprogramm, das Bilder nach einer Textbeschreibung baut. Das steht auch dabei.
Trotzdem wurde daraus ein Streit, über den tagelang berichtet wurde. Am Bild selbst gibt es dabei wenig zu enträtseln. Aufschlussreicher ist, was man unter einem Beitrag nicht sieht.
Wo steht, dass es KI ist?
Klöckner wünscht in dem Beitrag Kindern, Eltern und Lehrkräften in Rheinland-Pfalz einen guten Start ins Schuljahr. Dort begann der Unterricht am Montag, die Erstklässler folgten am Dienstag. Am Ende des Textes auf Instagram steht der Satz: „Dieses Foto wurde mit KI generiert.“ Zusätzlich blenden Instagram und Facebook direkt beim Namen den Hinweis „KI-Inhalte“ beziehungsweise „KI-Inhalt“ ein. Der Beitrag ist also an zwei Stellen gekennzeichnet.
Wir haben das Bild trotzdem durch ein Erkennungsprogramm für KI-Bilder geschickt. Es schätzt die Wahrscheinlichkeit für ein KI-Bild auf 99,9 Prozent und nennt sogar einen bestimmten Bildgenerator. Ein Beweis ist so ein Ergebnis nie – es ist eine Schätzung. Vor allem die Angabe, mit welchem Programm ein Bild gemacht wurde, sollte man nicht für bare Münze nehmen. Hier ist das Tool ohnehin nur eine Bestätigung: Die verlässlichste Auskunft kommt in diesem Fall von der Person, die das Bild veröffentlicht hat.
Reicht so ein Hinweis nach den neuen EU-Regeln?
Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzregeln aus der KI-Verordnung, auch AI Act genannt. Wer KI-Bilder veröffentlicht, die echt wirken und etwa reale Menschen zeigen, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind. Für rein private Nutzung gilt die Verordnung nicht, und für erkennbar künstlerische oder satirische Werke gibt es Erleichterungen. Klöckners Büro betont gegenüber Medien, das Bild sei gekennzeichnet und bewusst fast wie ein Comic überzeichnet.
Ob die Pflicht in diesem Fall überhaupt greift und ob der Hinweis an diesen Stellen ausreicht, hat bisher keine Behörde entschieden. Diese Rechtsfrage beantworten wir hier nicht. Wer selbst wissen will, wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen, findet am Ende des Artikels unseren Kennzeichnungs-Check.
Warum wurde aus einem Gruß ein Streit?
Kritik kam vor allem von Kreativen. Der Künstler Oliver Schäfer aus Warstein kommentierte, solche Posts seien „ein Schlag ins Gesicht jedes Kreativschaffenden in Deutschland“. Er forderte echte Fotos oder einen Grafiker. Viele Fotografen und Illustratoren fürchten, dass KI ihre Arbeit ersetzt. Klöckners Büro hält dagegen: Wer keine echten Schulkinder zeigt, schützt deren Persönlichkeitsrechte – also etwa das Recht, nicht ungefragt in einem Politiker-Beitrag aufzutauchen.
Bis hierhin war es eine Debatte über KI. Dann verschwand Schäfers Kommentar, sein Konto wurde blockiert, und die Kommentarfunktion unter dem Beitrag wurde abgeschaltet. Auch andere Nutzerinnen und Nutzer berichteten, sie seien nach Kritik blockiert worden. Ab diesem Moment ging es weniger um das Bild als um den Umgang mit Kritik.
Darf eine Politikerin Kritiker einfach blockieren?
Das hängt davon ab, wem der Kanal gehört. Betreibt eine Behörde einen Social-Media-Kanal, sehen deutsche Verwaltungsgerichte darin eine öffentliche Einrichtung – ähnlich wie ein Amtsgebäude. Dann müssen alle gleich behandelt werden, und wer sperrt oder löscht, braucht einen Grund, zum Beispiel Beleidigungen. Bei persönlichen Konten von Politikern haben Gerichte dagegen anders entschieden, etwa bei Bodo Ramelow und Karl Lauterbach. Entscheidend war dort, ob der Kanal nach außen vor allem wie ein Amtskanal wirkt.
Klöckners Instagram-Kanal ist nicht der offizielle Kanal des Bundestags, sie teilt dort laut Berichten aber regelmäßig auch Inhalte aus ihrem Amt. Wie ein Gericht diesen Fall sehen würde, ist offen. Eine Klage ist nicht bekannt.
Was man unter einem Beitrag nicht sieht
Ein gelöschter Kommentar hinterlässt keine Spur. Wer später auf den Beitrag stößt, sieht nur, was stehen geblieben ist – bei Klöckners Beitrag auf Instagram also gut 2.100 Likes und keine Kommentare. Dass es dort Kritik gab, erfährt man nur aus Medienberichten oder von den Betroffenen selbst. Das gilt nicht nur für Politiker, sondern für jeden Kanal, der Kommentare löscht oder abschaltet.
Für Leserinnen und Leser heißt das: Eine ruhige Kommentarspalte beweist nicht, dass alle zustimmen. Ein KI-Hinweis macht sichtbar, wie ein Bild entstanden ist. Wie eine Diskussion vorher ausgesehen hat, zeigt einem niemand an.
Was wir davon halten
Bei uns landen solche Bilder oft mit der Frage: Ist das ein Fake? In diesem Fall nicht. Wer dazuschreibt, dass ein Bild aus der KI stammt, täuscht niemanden. Das ist der Unterschied zu den Fällen, die wir sonst prüfen – da fehlt der Hinweis, und genau das ist der Trick. KI ist nicht dasselbe wie Fälschung. Zwei Dinge stören uns an diesem Fall trotzdem, und beide haben wenig mit Politik zu tun.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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