Warnung vor „Letzte Mahnung“-Mails von falschen Anwälten!

Autor: Ralf Nowotny


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Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes

Derzeit kursieren recht ausführliche und beunruhigende Mails mit dem Betreff „Letzte Mahnung“. Die Absender sind allerdings Betrüger, die Anwaltskanzleien existieren nicht!

In den Mails wird dazu aufgefordert, eine angebliche offene Forderung zu begleichen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org

Uns liegt einer dieser Mail vor. Darin steht:

„Sehr geehrte (r) Herrn XXX YYY,
die Firma COEME hat uns als Anwaltskanzlei mit der Betreibung
der offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu Ihnen beauftragt.( entsprechende Vollmacht wird versichert )
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in höhe von 145,27 EUR innerhalb 7 Tagen ( Eingang auf Konto) zu zahlen.
Eine detaillierte Forderungsaustellung ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung ( 84,39 €) Mahnkosten (§ Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Vorgerichtliche Anwaltskosten (7002 VV RVG)

Gesamtforderung:
Zahlungen sind nur an die FA. COEME möglich.
84,39 EUR Hauptforderung ( Zinsen: 5 %-Punkte über Basisizins p.a )
6,90 EUR Verzugszinsen auf Hauptforderung
53,98 EUR Rechtsanwaltskosten
145,27 EUR Gesamtforderung per 09.09.2019

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und unannehmlichkeiten Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten,
bitten wir um sofortige Benachrichtigung, Achtung gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1BDSG

Empfänger: M. COEME
Iban: LU96 3442 0400 0171 6352
Verwendungsszweck: 5401 8715 1648 0686 ( Bitte so Angeben )
Betrag: 145,27 EUR

Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der Zahlunsgfrist gehen wir wie folgt vor:
Insolvenzantrag, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch ein Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld , Rente, Bankguthaben,
Versicherungen usw.,ggf.,nach erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgsloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse. Dadurch ensttehen Ihnen natürlich weitere erhebliche Kosten, die Sie sich ersparen können.
-Sollte die Zahlung nicht innerhalb 7 Tagen auf das angegebene Konto eingehen, werden wir Anzeige wegen eingehungsbetrug
bei der örtlichen Behörde erstatten.
– (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB)
– Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.)

Impressum I Datenschutz I Gegnerliste I Referenzen

Uhlanstr. 1, 10623 Berlin
Tel: 030-221 83 544
[email protected]

Rechtsanwalt Insolvenzverwalter
Matthias Noll“

Diese Mails mögen seriös erscheinen, es handelt sich allerdings um Betrüger!

Die Mails erwecken auch dadurch den Eindruck der Seriosität, dass sich in ihnen der volle Name und die Anschrift des Empfängers befinden. Diese Daten könnten die Betrüger beispielsweise von Datenbank Leaks oder Datensammlern erworben haben, die Fake-Gewinnspiele auf Facebook veranstalten.

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Daran kann man erkennen, dass diese Mails nicht echt sind:

Seltsame Sonderzeichen: statt einem „ä“ steht in der Mail immer „ä“, statt einem „ü“ ein „ü“, statt einem „ö“ ein „ö“, zudem finden sich mehrere Rechtschreibfehler, was für eine seriöse Kanzlei eher ungewöhnlich wäre.

Falsche Adresse: Mit Google Maps lassen sich Adressen recht einfach überprüfen. Dabei stellt sich heraus, dass es keine Uhlanstraße 1 in Berlin gibt, höchstens eine Uhlandstraße 1, in der sich aber keine Anwaltskanzlei befindet.

Bankverbindung im Ausland: Die ersten zwei Buchstaben der IBAN zeigen immer die Länderkennung, beispielsweise AT für Österreich und DE für Deutschland. Die IBAN in der obigen Mail beginnt mit LU, das Landeskürzel für Luxemburg.

Gestohlenes Foto: In der Mail findet sich auch ein angebliches Foto des Rechtsanwalts „Matthis Noll“. Man kann das Bild nun abspeichern und in der Google-Rückwärtssuche wieder hochladen. Dadurch ist ersichtlich, dass das Foto in Wirklichkeit den Rechtsanwalt Matthias Berger zeigt, der wahrscheinlich nicht einmal weiß, dass sein Foto für diese Betrugsmasche missbraucht wird.

Die Mails variieren.

Die Seite „Onlinewarnungen.de“ fand noch weitere Varianten der Mails. Demnach sind die Beträge, die Namen der Kanzleien, die Namen der Firmen, in deren Namen gefordert wird und die Bankverbindungen unterschiedlich, am Einfachsten lässt es sich aber immer daran feststellen, dass die Bankverbindungen immer im Ausland liegt: Entweder in Bulgarien (BG) oder in Luxemburg (LU).

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Auf keinen Fall zahlen!

Die Überweisungen gehen ins Ausland, sollte man die Beträge, welche zumeist zwischen 100 und 200 Euro liegen, einmal überwiesen haben, gibt es keine wirkliche Chance mehr, sie wieder zurückzubekommen. Man kann höchstens noch Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstatten.

Fazit

Diese Mails können ohne Bedenken gelöscht werden, keinesfalls sollte man den Betrag zahlen, da man sich dadurch zum Ziel von weiteren Betrügereien macht! Zudem werden solche anwaltlichen Schreiben immer mit der Post versandt, niemals per Mail.
Im Zweifelsfall sollte man die obigen Punkte durchgehen, woran man diese Betrüger-Mails erkennt: Liegt die Bankverbindung im Ausland und enthält die Mail seltsame Buchstaben und Rechtschreibfehler, kann man von vornherein davon ausgehen, dass es keine Mail einer echten Anwaltskanzlei ist!

Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes


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