Mann quält Hund – Er muss nun vor Online-Mob geschützt werden

Autor: Ralf Nowotny


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Artikelbild: Shutterstock / Eric Isselee (Symbolbild)
Artikelbild: Shutterstock / Eric Isselee (Symbolbild)

Auf sozialen Medien werden mehrere Videos geteilt, in denen ein Mann einen jungen Hund tritt, würgt und in die Toilette steckt.

Natürlich reagieren da sehr viele Nutzer entsetzt über die Grausamkeiten des Mannes.

Screenshots: mimikama.org
Screenshots: mimikama.org

Was ist da passiert?

Der 10 Monate alte Malteserrüde „Buddy“ wurde dem Mann von der 18-jährigen Besitzerin zum Hüten gegeben. Der 20-Jährige schickte der Hundebesitzerin dann insgesamt drei Videos, in denen er ihren Hund quält.
Die junge Frau meldete sich daraufhin noch in der Nacht bei einer Polizeistation in Niederösterreich, um Anzeige wegen Tierquälerei zu erstatten. Eine Funkwagenbesatzung des Stadtpolizeikommandos Liesing wurde daraufhin zur Wohnadresse des Mannes geschickt. Die Beamten konnten den Hund in der Wohnung an sich nehmen und in Sicherheit bringen. In einer ersten Befragung vor Ort zeigte sich der 20-Jährige geständig – er wurde angezeigt. Die Videoaufnahmen wurden sichergestellt. „Buddy“ wurde von der Polizei in ein Tierquartier gebracht.

Drohungen und Aufforderungen zur Gewalt

Die Videos mit den Taten des Mannes wurden auch auf sozialen Medien geteilt und sorgten dementsprechend für Aufregung. Schlimmer noch: Es wird dazu aufgerufen, den Mann ausfindig zu machen, um Selbstjustiz ausüben zu können!

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Aktionen!

Der Polizeisprecher Daniel Fürst weist darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist! Aufgrund der Drohungen mussten Polizeibeamte das Wohnhaus des Mannes für mehrere Stunden bewachen, um einer Selbstjustiz vorzubeugen. Tatsächlich tauchten mehrere Personen an seinem Wohnhaus auf, deren Personalien wurden festgehalten, es gab durch die polizeiliche Anwesenheit aber zu keinen Ausschreitungen.

„Aufforderungen zu Gewaltdelikten oder auch gefährliche Drohungen gegen eine Person in den sozialen Medien können ebenfalls strafrechtliche Tatbestände erfüllen!“

…warnt die Landespolizeidirektion.

Fazit

Der Mann wurde noch in der gleichen Nacht, in der er die Videos verschickte, wegen Tierquälerei angezeigt. Der Malteserrüde „Buddy“ wurde sichergestellt und befindet sich nun bei einer neuen Besitzerin.

Die Aufregung um die Taten des Mannes sind sehr verständlich, jedoch können Drohungen und Aufforderungen zu Straftaten in sozialen Medien strafrechtliche Tatbestände erfüllen!

Wir bitten deshalb darum auch unsere Leser und Leserinnen:
Teilt die Videos nicht, macht Freunde darauf aufmerksam, dass sie sich mit Hasskommentaren möglicherweise strafbar machen!

https://www.facebook.com/WienerPolizei.at/photos/a.422104964488012/2394772873887868/?type=3&theater


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