Es sind die kleinen Unterschiede im Ausdruck.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sagt in Artikel 5:
- (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
- (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Doch Meinungsfreiheit bedeutet eben nicht, dass man jede abgrundtief hässliche Meinung und jeden Gedanken kundtun darf, denn die Meinungsfreiheit kennt Schranken.
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Auch im Internet und den sozialen Medien gilt wie im echten Leben: Erlaubt ist noch lange nicht alles, was gefällt.
Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Sie endet beispielsweise dann, wenn andere beleidigt, bedroht, verunglimpft werden oder wenn zu Gewalt und Anschlägen aufgerufen wird. Das muss nicht immer zwangsläufig etwas mit Politik zu tun haben, sondern trifft natürlich auch auf normaler zwischenmenschlicher Ebene ein.
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Man kann und darf sich als Faustregel grundsätzlich merken: Meinung ist immer erlaubt, sofern man niemanden damit beleidigt, verleumdet oder aufhetzt.
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