Intelligente Maschinen werden kommen und unsere Welt verändern. Dieser Tatsache ist sich nun auch die EU bewusst. Daher gibt es Überlegungen zu definieren, was „Intelligente Roboter“ sind. Zudem soll ein Rahmen geschaffen werden, um das Zusammenleben von KIs, Robotern und Menschen zu gestalten.

Karsten Gulden stellt sich in “Ansichten eines Anwalts” (Infodocc, Internet in der Zukunft) die Frage: Werden Roboter zu elektronischen Personen im Sinne des Gesetzes, ausgestattet mit Menschenrechten?
Roboter werden von Menschen schon seit vielen Jahrzehnten eingesetzt, um das eigene Leben zu erleichtern. Gemein ist dieses Robotern bisher, dass sie in der Regel nicht intelligent sind. Eigene Entscheidungen zu treffen oder gar ein eigenes Bewusstsein zu entwickeln – davon war bisher keine Rede – bisher!
Wir stehen mittlerweile jedoch vor einem technischem Evolutionsschritt, der Voraussicht verlangt.
Künstliche Intelligenz und Roboter sind auf dem Vormarsch und werden schon bald unsere Welt spürbar verändern. So bin ich absolut zuversichtlich, dass humanoide Roboter schon in naher Zukunft auch in die privaten Haushalte einziehen werden, um das Leben der Menschen weiter zu vereinfachen oder zu bereichern.
Es wird zum direkten Kontakt zwischen Mensch und intelligenter Maschine kommen.
Die Roboter werden sich dabei innerlich unterscheiden von den bisher bekannten unterhaltsamen Prototypen: Sie werden intelligent und sie werden sich darüber auch bewusst sein. Für viele Menschen mag das derzeit unvorstellbar sein, aber die technischen Voraussetzungen sind bereits gegeben. Das wird Folgen haben, deren Ausmaß bisher nur erahnt werden kann.
Diese Herausforderung für die Menschheit wurde auch auf EU-Ebene erkannt. Es gibt bereits spezielle Arbeitsgruppen, die sich mit der Thematik befassen. Es gibt bereits einen Vorschlag, wie man das künftige Leben von Menschen, künstlichen Intelligenzen und Robotern bestmöglich gestalten kann.
Ethische und rechtliche Fragen müssen beantwortet werden.
Jeder wird in naher Zukunft einen Roboter zu Hause haben, der die alltäglichen Haushaltsaufgaben erledigt. Staubsaugen, Fensterputzen, Müll entsorgen, Spülmaschine einräumen. Das ist lästig und kostet Zeit. Heute ein wertvolles Gut. Das sollen die Roboter machen. Rasenmähen nicht vergessen. Noch ist es so, dass heute für alle Dinge ein spezielles Gerät notwendig ist. Bald nicht mehr. Der Personal Home-Robby wird das erledigen. Äußerlich werden die neuen Lebenspartner immer humanoider. Liebesbeziehungen sind denkbar, wenn auch vorerst nur einseitig.
Wie soll diese Entwicklung geregelt werden? Sollte Sie geregelt werden? Lässt sich diese Evolution überhaupt regeln?
„Elektronische Person“
Wenn sich die künstlichen Intelligenzien weiterentwickeln – wovon ich ausgehe – stellt sich die Frage, wo die KIs in unserem Rechtssystem einzugliedern sind. Die KIs sind keine Menschen. Sie sind aber auch keine Maschinen mehr, wenn sie sich selbstständig weiter entwickeln können. Denkbar wäre die Anerkennung einer sog. „Elektronischen Person“. Sie ist keine natürliche Person, keine juristische Person, sondern „irgendetwas dazwischen“. Dieses „irgendetwas dazwischen“ sollte JETZT definiert werden. Die technische Evolution lässt sich nicht aufhalten. Wenn wir Menschen diesbezüglich kein Konzept, keinen Rahmen entwickeln, der den technischen Fortschritt dahingehend anerkennt, laufen wir Gefahr, dass uns die KIs überflügeln und unserer Freiheit womöglich berauben werden. Unvorstellbar? Wohl nicht. Blicken wir in die Gegenwart.
Status quo
Schauen wir uns an, was es heute bereits, in dem kompletten Artikel “Menschenrechte für Roboter mit künstlicher Intelligenz” auf infodocc.info von gulden röttger | rechtsanwälte
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

