„Migrationspakt“: Das sagt die Deutsche Bundesregierung auf Facebook

Erhalte wichtige Informationen zum UN-Migrationspakt und den Fakten der Deutschen Bundesregierung. Mimikama klärt über Mythen und Wahrheiten auf

Die Facebookseite der Deutschen Bundesregierung veröffentlicht einen Faktencheck auf Facebook.

In diesem Faktencheck geht es um den UN-„Global Compact“, im auch Migrationspakt genannt. dieser Vertrag besteht aus 23 Zielen, auf die sich eine Vielzahl von UN-Staaten geeinigt haben, um die Migration von Flüchtlingen geregelter und sicherer ablaufen zu lassen. Da es weltweit 260 Millionen Flüchtlinge gibt, ist eine solche Einigung auch dringend nötig. Allerdings ist der Vertrag völkerrechtlich nicht bindend und wortwörtlich, laut dem Vertrag, auf dem Vertrauen der Länder zueinander aufbauend.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Es handelt sich dabei weder um einen Geheimvertrag (hier öffentlich einsehbar), noch um ein heimlich durchgezogenes Projekt.

Facebookseite der Bundesregierung (Deutschland)

Die Facebookseite der deutschen Bundesregierung hat dazu folgenden Faktencheck veröffentlicht: »Wenn im Dezember dem ›Global Compact‹ zugestimmt wird, führt das zu massenhafter Zuwanderung.«

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Hier lautet es: Legale Migration ordnen und sicher gestalten. Illegale Migration reduzieren. Das ist das Ziel des UN-„Global Compact“ zu sicherer, geordneter und regulärer Migration, dem die Bundesregierung [angemerkt: Deutsche Bundesregierung] im Dezember in Marokko zustimmen wird. Viele falsche Behauptungen kursieren derzeit in den sozialen Netzwerken hierzu.

Ziel des Global Compact ist, Migration durch verbesserte internationale Zusammenarbeit in geordnete Bahnen zu lenken und illegale Migration zu reduzieren. Das von den Vereinten Nationen initiierte Dokument bekräftigt erstmals den Willen der internationalen Gemeinschaft, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und einen Grundkonsens im Umgang mit Migration zu finden. Im Dezember soll das Dokument auf einem Gipfel in Marokko politisch angenommen werden. »Eine Vielzahl von Staaten unterstützen den „Global Compact«

Alle UN-Mitgliedstaaten stimmten dem Ergebnis der Verhandlungen über einen Entwurf des Dokuments am 13. Juli zu – mit Ausnahme der USA, die sich bereits 2017 aus dem Prozess zurückgezogen hatten. Nach Abschluss der Verhandlungen haben Ungarn und Österreich angekündigt, den Global Compact nicht mitzutragen. »Das Abkommen nimmt Staaten die Souveränität in Migrationsfragen.«

Der Global Compact ist kein völkerrechtlicher Vertrag und rechtlich nicht bindend. Vielmehr formuliert er politische Ziele und mögliche Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Die nationale Souveränität der Staaten bleibt ausdrücklich unberührt. »Millionen Menschen werden dadurch zu illegaler Auswanderung verleitet.«

Der Global Compact fordert alle Staaten zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und zum Kampf gegen Schleuser auf; die Straflosigkeit von Schleusernetzwerken soll ein Ende finden. Ferner hält der Global Compact alle Staaten zu einer besseren Kooperation bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger an, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates kein Bleiberecht haben.“

Anmerkung:

Uns als Mimikama ist bewusst, dass speziell auf Social Media dieser Vertrag heftigst diskutiert wird. Die Darstellung des Faktenchecks der Bundesregierung Deutschlands stellt keine Meinung der Redaktion dar, dient jedoch zur offenen Diskussion in den Kommentaren.

Grundlage: „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration„

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)