Nie mehr wichtige Faktenchecks verpassen!
Melden Sie sich für unseren WhatsApp-Channel, die Smartphone-App (für iOS und Android) oder unseren Newsletter an und erhalten Sie alle Faktenchecks und Updates sofort. Einfach anmelden, immer einen Schritt voraus!


Seit einigen Tagen macht auf Facebook ein Bild die Runde, welches einen Screenshot der Webseite „motorradonline.de“ zeigt! Angeblich würde Österreich bei Fahrverboten zurückrudern.

Auf dem Bild steht u.a.: „Für Motorradfahrer in Deutschland war die ab 10. Juni eingeführte dB(A) Obergrenze für einige Strecken in Österreich ein harter Schlag ins Gesicht. Einige BMW, Ducati oder Harley’s dürften z.B. nicht mehr durchs Teilnehmer Tal fahren. Doch jetzt rudert die Tiroler Landesregierung zurück. Ab 01. August wird eine Ausnahme-Plakette eingeführt. Für 99,- @ (3 Tage) bzw. 295,-€ (10 Tage) können sich die Fahrer lauter Motorräder das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch um 5dB(A) erhöhen und dürfen somit wieder bis zu 100dB(A) durch Österreich fahren….“

Screenshot der Falschmeldung
Screenshot der Falschmeldung

Es handelt sich dabei um eine Falschmeldung!

Wir habe uns auf der Webseite von Motorradonline.de umgesehen und diesen Beitrag nicht gefunden und nun meldet sich motorradonline.de selbst zu Wort! Auf Ihrer Webseite bestätigen sie, dass es sich hierbei um eine Manipulation bzw. um eine Falschmeldung handelt!

„Unbekannte versuchen im Internet, unter der Marke MOTORRAD Fake-News zum Lärmfahrverbot in Österreich zu verbreiten. An den Behauptungen ist nichts dran, wir distanzieren uns in aller Form von der schlechten Fälschung!

Aktuell versuchen Unbekannte im Internet unter der Marke MOTORRAD Verwirrung in Sachen Lärmfahrverbot in Österreich zu stiften. Inhalt: Die Behauptung, Österreich würde bei den Lärmfahrverboten zurückrudern. Der zu diesem Zweck in Foren und sozialen Netzwerken verbreitete Screenshot ist allerdings eine Fälschung.

Wir distanzieren uns in aller Form vom Inhalt und haben zu keinem Zeitpunkt derartige Informationen verbreitet! Diese Behauptungen sind schlichtweg falsch. Rechtliche Schritte haben wir bereits eingeleitet.

Screenshots der Fake-Meldung sind allerdings weiterhin im Umlauf und könnten für Verwirrung und die Verbreitung falscher Tatsachen sorgen. Die tatsächliche Sachlage zum Lärmfahrverbot in Österreich ist hier zu finden.“

Ähnliches Thema: Dürfen Motorradfahrer einfach durch Staus rollen?

 


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)