Unter dem Mantel der Verschwiegenheit forderte Mitte Januar der vermeintliche Firmeninhaber eines Unternehmens in der Westpfalz einen Mitarbeiter dazu auf, rund einer Million Euro ins Ausland zu überweisen.

Der Buchhalter erhielt eine gefälschte E-Mail des vermeintlichen Geschäftsführers. Zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet, wurde der Mann aufgefordert knapp eine Million Euro auf ein Bankkonto nach China zu überweisen. Die Bedeutung der Transaktion für das Unternehmen und die zeitliche Dringlichkeit wurden betont. Die Zahlung müsse jedoch diskret und sofort erfolgen, so der angebliche Firmenchef.

Im festen Glauben, dass die Anweisung vom Firmeninhaber kommt, überwies der Buchhalter das Geld nach Hongkong. Aufgrund der vereinbarten Verschwiegenheit wurde die Transaktion erst nach mehreren Tagen in der Firma thematisiert. Nach Auskunft der Hausbank war die Überweisung nicht mehr rückgängig zu machen. Es entstand ein Schaden und finanzieller Verlust, der für die Firma mit mehreren hundert Mitarbeitern existenzbedrohend ist.

In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und dem Bundeskriminalamt gelang es Interpol die Überweisung in London zu stoppen. Dort sollte die Umrechnung von Euro in die chinesische Währung Renminbi Yuan erfolgen. Am Donnerstag teilte der echte Firmeninhaber mit, dass er das Geld zurückbekommen hat.

Bereits im November vergangenen Jahres (wir berichteten) waren zwei andere Unternehmen in der Westpfalz Ziel dieser neuen Betrugsmasche geworden. Sie wird als „CEO-Fraud“ (CEO: Chief Executive Officer = Firmenchef, Fraud = Betrug) bezeichnet und kann beim Gelingen pro Firma immense Schadensummen verursachen. Dabei wird im Vorfeld der Tat die Firma intensiv ausgespäht, um die handelnden Personen und ihre Position im Unternehmen zu kennen, so dass sie persönlich angesprochen werden können. Die Mitarbeiter werden zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet und unter Zeitdruck gesetzt, damit das Geschäft nicht platzt. Die Betrugsart ist bundes- und weltweit relevant. Es wird geraten, solche Überweisungen nicht zu tätigen, bevor man nicht persönlich (nicht nur per E-Mail) mit dem Firmenchef Rücksprache gehalten hat.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Quelle:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/3551958


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