Es kursieren immer wieder Aufrufe eine ICE Nummer im Handy abzuspeichern. Angeblich kommen diese Aufrufe vom ASB, DRK, Rettungsdienst usw. Diese Aufrufe sind FALSCH!
Jenes Bild wird wieder in sozialen Medien geteilt:
Screenshot: mimikama.org
„Die RTW- und Ambulanzfahrer haben bemerkt, dass bei einem Verkehrsunfall die meisten Verwundeten ein Mobil-Telefon bei sich haben.
Bei verletzten Personen, die nicht mehr ansprechbar sind, wissen die Einsatzkräfte aber nicht, wer aus der langen Adressliste zu kontaktieren ist.
Ambulanzfahrer und Notärzte haben also vorgeschlagen, dass jeder in sein Handy-Adressbuch, die im Notfall zu kontaktierende Person unter demselben Pseudo eingibt. Das international anerkannte Pseudo ist: ICE(= In Case of > Emergency).
Unter diesem Namen sollte man die Rufnummer der Person eintragen, welche im Notfall durch Polizei, Feuerwehr oder erste Hilfe anzurufen ist.
Sind mehrere Personen zu kontaktieren, braucht man ICE1, ICE2, ICE3, usw. Dies ist leicht durchzuführen, kostet nichts, kann aber viel erreichen. Bitte diese Meldung unbedingt an alle Freunde und Bekannte weiterleiten, damit dieses Verfahren weltweit Anwendung finden wird!“
Die Rettungsdienste und Hilfsorganisationen distanzierensich bereits seit 10 Jahren von solchen Meldungen und bitten darum diese Meldungen auch nicht weiterzuleiten.
Begründung:
Es ist eine sensible Aufgabe, Angehörigen solche Mitteilungen zukommen zu lassen.
Im Notfall haben die Retter anderes zu tun als Angehörige zu benachrichtigen. Keiner wird vom Unfallort aus Angehörige informieren.
Die Anzahl der Fälle, in denen man Angehörige nicht erreicht, ist sehr gering.
Meist sind Handys ohnehin mit einem PIN oder Muster vor Zugriff geschützt
Eine sinnvolle Alternative, um eine Person, die man im Notfall kontaktieren soll, zu hinterlegen: Ein einfacher Zettel mit Name, Telefonnummer und ggf. Anschrift.
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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