Özil, Gündogan und Erdogan

Erfahre die Hintergründe zu Özil, Gündogan und Erdogan. Mimikama klärt über das umstrittene Treffen und die Reaktionen in Medien und Social Media auf

Diese Bilder sind kein Fake!

Es gibt Anfragen, zu denen fällt es uns schwer, irgendetwas zu schreiben. Das liegt meist daran, dass die Inhalte in gewisser Form selbsterklärend sind oder die Antwort Gefahr läuft, ein Kommentar oder eine Kolumne zu werden. So wie bei der Anfrage zu dem Thema „Özil, Gündogan und Erdogan”.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Es geht hierbei um ein Treffen zwischen dem türkischen Präsidenten Erdogan und den Spielern Özil und Gündogan, die beide im Kader der Deutschen Nationalmannschaft stehen. Dieses Treffen fand am Sonntag, den 13. Mai 2018, in London im Hotel „Four Seasons“ statt, zu diesem Treffen veröffentlichte der offizielle Account von Erdogans Partei AKP auf  Twitter ein paar Fotos:

Gemäß Medienberichten übergaben Gündogan und Özil bei einem Fototermin unterschriebene Trikots ihrer Vereine (FC Arsenal bzw. Manchester City). Gündogan habe zudem die Widmung „Mit großem Respekt für meinen Präsidenten.“ auf das Trikot geschrieben.

Faktisch gesehen dürfte an dieser Stelle von unserer Seite alles gesagt sein, dennoch beginnt genau an dieser Stelle die Diskussion in Medien und Social Media, aber auch Politiker melden sich.

(Politiker-)Social-Media-Stimmen (unkommentiert)

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)