Gratis Online-Dating oder teure Abo-Falle?

Autor: Kathrin Helmreich

Gratis Online-Dating oder teure Abo-Falle?
Gratis Online-Dating oder teure Abo-Falle?

Vorsicht bei der Webseite heissetreffen. at – auf der Suche nach Liebe oder Spaß versuchen die Betreiber Nutzer in eine teure Abo-Falle zu locken.

Online-Dating führt in Abo-Falle: Immer wieder erreichen unseren Kooperationspartner Watchlist Internet Beschwerden verärgerter Singles, die auf heissetreffen. at auf der Suche nach Liebe oder Spaß waren. Die erste Anmeldung ist völlig kostenlos. Wer hier aber Profilbilder sehen möchte, soll das Alter über Eingabe der Kreditkartendaten bestätigen.

Achtung: Dadurch rutscht man in eine teure Abo-Falle! Für Zahlungen besteht kein Grund.

Sollten Sie auf der Suche nach einer Partnerin oder einem Partner sein, nehmen Sie sich vor einer Anmeldung auf heissetreffen. at in Acht. Hier wirbt man mit einem tollen kostenlosen Angebot:

Ein Profil ist schnell erstellt und die erste Anmeldung damit erledigt. Kosten entstehen bis hierhin noch keine. Die Möglichkeiten, die Sie mit diesem Profil auf heissetreffen. at haben, sind aber stark eingeschränkt. So können Sie beispielsweise keine Profilbilder sehen.

Um die Bilder sehen zu können, sollen Sie Ihr Alter überprüfen lassen. Wenn Sie das tun wollen, landen Sie auf der folgenden Seite, wo Sie Ihre Kreditkartendaten eingeben sollen.

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Hier wird Ihnen nur vorgespielt, dass es um eine Altersverifizierung geht. Tatsächlich versucht man hier, Sie in eine Abo-Falle zu locken. Während an zahlreichen Stellen auf die Kostenfreiheit hingewiesen wird, befindet sich am rechten Bildrand in grauer Schrift auf grauem Hintergrund folgender versteckter Kostenhinweis:

Bitte upgrade mich zur VIP+ Mitgliedschaft. Es gibt absolut keine Kosten bei der Registrierung der kostenlosen lebenslangen Mitgliedschaft. Diese besteht aus einer kostenlosen eintägigen Probeversion von heissetreffen.at, die monatlich bis zur Kündigung für 71.94 EUR verlängert wird. Ihr kostenloser lebenslanger Zugang zu heissetreffen.at bleibt aktiv, selbst wenn Sie Ihre heissetreffen.at Mitgliedschaft kündigen. heissetreffen.at Mitglieder haben vollen Zugang zu allen Funktionen der Webseite sowie volle Kommunikationsmöglichkeiten mit allen Mitgliedern der Webseite. Diese Gebühr wird auf Ihrer Kreditkartenabrechnung wie folgt ausgewiesen XXXXX

+VIP Mitgliedschaft enthält die folgenden Angebote:-Upgrades: Mobiler Zugang + beworbenes Profil + unbegrenzter Zugang zur easytreff.at Videobiblithek- 2.34 EUR für zwei Tage und anschließend bis zur Kündigung monatlich 59.94 EUR -quickflirt.at – zwei Wochen kostenlose Mitgliedschaft verlängert sich bis zur Kündigung für 47.94 EUR monatlich.

Beim Absenden der Kreditkartendaten bestätigen Sie also nicht nur Ihr Alter, sondern Schlittern gleichzeitig in ein teures Abonnement auf heissetreffen. at, easytreff. at und quickflirt. at. Es fallen einmalige Kosten von 2,34 Euro und monatliche Kosten von 71,94 Euro, 59,94 Euro und 47,94 Euro an!

Abo-Falle: Es besteht kein Grund zur Zahlung!

Sie sogenannte Button-Lösung verpflichtet Unternehmen, bei Bestellungen im Internet bestimmte Informationen, unmittelbar vor Abgabe der Bestellung, klar und in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen.

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Es müssen beispielsweise sämtliche entstehenden Kosten, Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen direkt über dem Button platziert sein. Außerdem muss der Button so beschriftet sein, dass absolut klar ist, dass durch den Klick Kosten entstehen.

All diese Vorgaben werden hier missachtet. Somit kommt kein gültiger Vertrag zustande und Sie sind nicht zur Zahlung verpflichtet.

An Zahlungsdienstleister wenden!

Die Abbuchungen erfolgen nach Ihrer Anmeldung automatisiert, obwohl Sie die Zahlungen nicht autorisiert haben und lediglich Ihr Alter bestätigen wollten. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt zu Ihrem Kreditkartenanbieter aufzunehmen und ihm mitzuteilen, dass Sie die gegenständlichen Abbuchungen nicht autorisiert haben.

Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstegesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen) zurückzuerstatten.

Beratung & Hilfe:

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite „Beratung & Hilfe“ für Sie aufgelistet haben: www.watchlist-internet.at/beratung-hilfe

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Quelle: Watchlist Internet
Artikelbild: pathdoc / Shutterstock
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