Die Behauptung
Eine bekannte linke Asylaktivistin habe in Paris ihren eigenen Laden gegen Migranten verteidigt, für deren Einreise sie gekämpft habe. Diese hätten sie bespuckt und niedergetrampelt.
Falsch
Falsch. Die Plünderung ist dokumentiert, die Geschichte über die Frau wird durch die Quellen nicht getragen. Sie wird als Passantin und Kundin beschrieben. Die politischen Aussagen sind laut Videoauswertung falsch zugeschrieben; Parteimitgliedschaft, Herkunft der Beteiligten und die behaupteten Übergriffe sind nicht belegt.
Der Fotojournalist Frédéric Munsch beschreibt die Frau als Passantin, die zufällig mit einem Begleiter vorbeikam. Das berichtete die ungarische Faktencheck-Redaktion Lakmusz nach einem Gespräch mit ihm. Auch die Auswertung der Aufnahme durch EFE Verifica widerspricht der Geschichte, die Frau habe vor ihrem eigenen Geschäft ihren Einsatz für die Einwanderung der Plündernden betont.
In der Mimikama vorgelegten Beschreibung eines Beitrags von „ALY EL MAGRABY“ (@Aly_El_Maghraby) wird aus der Frau eine bekannte linke Asylaktivistin und Besitzerin eines schicken kleinen Ladens. Die Beteiligten hätten sie trotz ihres Einsatzes für ihre Einreise bespuckt und niedergetrampelt. Der Text soll als automatische Übersetzung aus dem Arabischen angezeigt worden sein. Ein Direktlink zu diesem Beitrag liegt uns nicht vor; der beigefügte Bildausschnitt enthält keinen Beitragstext.
Eine Passantin vor einem Franprix-Supermarkt
Lakmusz zufolge bestätigte Munsch, die Aufnahme am 17. Oktober 2026 gegen 17.30 Uhr im Umfeld der Place de la République gemacht zu haben. Er übermittelte der Redaktion eine längere Fassung zur Prüfung. Anhand der Umgebung ordnete Lakmusz die Szene dem Franprix-Supermarkt in der Rue du Faubourg-du-Temple 30 zu. EFE Verifica verortete sie ebenfalls in dieser Straße.
Video von Frédéric Munsch auf Instagram ansehen
Die von Lakmusz verlinkte Aufnahme auf dem Instagram-Profil von Frédéric Munsch (@frederic_munsch_).
Zur Rolle der Frau gibt es eine weitere Auskunft: Laut EFE Verifica beschrieb die Geschäftsleiterin sie gegenüber der Daily Mail als gelegentliche Kundin, deren Namen sie nicht kenne. Den Daily-Mail-Bericht konnten wir nicht direkt abrufen; diese Auskunft liegt uns über EFE vor. Entscheidend ist hier die Beschreibung der Frau durch Personen vor Ort. Die Zugehörigkeit zu einer Supermarktkette allein würde noch nicht beweisen, wem die einzelne Filiale gehört. Für die Geschichte von ihrem geplünderten Lebenswerk fehlt damit die Grundlage.
Die politischen Aussagen sind ihr falsch zugeschrieben
Nach EFEs Videoauswertung spricht die Frau davon, dass das Plündern mit dem Anliegen der Proteste nichts zu tun habe. Die ihr zugeschriebenen Aussagen über ihre politische Haltung und ihren Einsatz für Einwanderung kommen demnach nicht vor. Lakmusz beschreibt denselben Inhalt anhand der längeren Aufnahme. Wir konnten die Tonspur nicht selbst prüfen und geben deshalb keine eigene französische Transkription oder daraus abgeleitete wörtliche Übersetzung aus.
Für eine Mitgliedschaft in einer französischen Linkspartei und die behauptete Bekanntheit als Asylaktivistin haben wir keinen belastbaren Nachweis gefunden. Daraus folgt keine Feststellung darüber, ob die Frau politisch engagiert ist. Auch Berichte über die Plünderung belegen nicht die zusätzliche Behauptung, die gesamte französische Medienlandschaft habe wegen ihrer Bekanntheit darüber berichtet.
Bei der Identität ist ebenfalls Vorsicht nötig: Le Monde nennt in einer Reportage eine Schauspielstudentin, die bei einem Franprix gegen Plünderungen protestiert. Der Bericht behandelt jedoch den Abend des 18. Oktober; Munschs Aufnahme wird auf den 17. Oktober datiert. Ohne einen zusätzlichen Beleg lässt sich daraus keine sichere Zuordnung zur Frau im Video ableiten. Wir übernehmen den Namen daher nicht.
Die Vorwürfe zum Angriff und zur Herkunft sind nicht belegt
EFE zufolge zeigt die untersuchte Sequenz nicht, dass die Frau zu Boden geworfen und niedergetrampelt wird. Für das zusätzlich behauptete Bespucken haben wir keinen belastbaren Beleg gefunden; der EFE-Text behandelt diesen Vorwurf nicht ausdrücklich. Diese Recherchegrenze erlaubt keine Aussage darüber, was außerhalb der Aufnahme geschehen sein könnte. Die konkreten Übergriffe dürfen deshalb nicht als nachgewiesene Tatsachen weitergegeben werden.
Ebenso wenig sind die Herkunft und der Aufenthaltsstatus der abgebildeten Personen geklärt. Ihr Aussehen liefert dafür keinen Nachweis. Die Aussage, ausgerechnet jene Migranten hätten die Frau angegriffen, für deren Einreise sie gekämpft habe, verbindet damit mehrere unbelegte Zuschreibungen. Dass der Supermarkt geplündert wurde, wird durch diese Prüfung nicht infrage gestellt.
So haben wir geprüft: Wir haben das übermittelte Bild geprüft und die verlinkten Recherchen mit weiteren Medienberichten abgeglichen. Der Facebook-Link zur Originalaufnahme führte beim Abruf auf eine gesperrte Anmeldeseite; auch die von Lakmusz verlinkte Instagram-Veröffentlichung war nicht abrufbar. Die Daily Mail und die genannten TF1-Seiten ließen sich nicht direkt lesen. Eine eigene Sichtung und Tonanalyse des vollständigen Originalvideos war daher nicht möglich. Die Aussagen zum Ablauf stützen sich auf die gekennzeichneten Recherchen von EFE und Lakmusz. Ein bereits veröffentlichter Mimikama-Faktencheck zu genau diesem Fall wurde bei der Suche nicht gefunden. Stand: 22. Oktober 2026.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
