Keine 653,55 Euro wegen Pfändung an die OT Inkasso zahlen!

Autor: Kathrin Helmreich


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Wer dieses Pfändungsschreiben erhält, kann es bedenkenlos in den Papierkorb verbannen

Wie unser Kooperationspartner der Watchlist Internet berichtet, erhalten betroffene Konsumenten und Konsumentinnen eine E-Mail der OT Inkasso Ltd mit einer Pfändungsandrohung inklusive genauem Pfändungstermin. Darin heißt es, das Unternehmen habe „einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt“. Laut der Zusendung wird daher das Inkasso Team zum angegebenen Datum bei dem/der Schuldner/in eintreffen, um Wertgegenstände zu pfänden.

Abwenden können Betroffene das angeblich nur, indem Sie die geforderten 653,55 Euro bezahlen. Wer dieses Schreiben bekommt, kann die E-Mail ignorieren und muss keine Zahlungen leisten, denn es handelt sich um Betrug!

Als betroffene/r Konsument/in erhalten von der OT Inkasso Ltd eine E-Mail zugeschickt, in der 653,55 Euro gefordert werden. Entstanden sei die Schuld aufgrund offener Forderungen bei diversen betrügerischen Streaming-Plattformen. Da der Betrag noch nicht beglichen wurde, droht man Ihnen nun mit einer Pfändung, in diesem Fall zum 20.04.2018. Das Schreiben klingt wie folgt:

OT Inkasso Ltd.
196 High Road, London
United Kingdom, N22 8HH
Phone: +49 302 1780-564
[email protected]

Pfändungstermin am 20.04.2018 um 17:20 Uhr.

Sehr geehrte(r) Herr/Frau,
Leider haben Sie die offene Rechnung von (Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung) trotz 2. Mahnung, und Inkassoschreiben nicht beglichen.
Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.
Aus diesem Grund wird Sie am 20.04.2018 um 17:20 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.
Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird eine Spedition beauftragt.
Sollten Sie nicht zu Hause sein, oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen. Sollten Sie Wiederstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen.
Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Überweisung des offenen Betrags von 653,55 Euro auf die folgende Bankverbindung:

Unsere Bankverbindung:
• Zahlungsempfänger: OT Inkasso Ltd
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• Adresse: 196 High Road, London United Kingdom, N22 8HH
• IBAN: GB97HBUK40090621885642
• BIC: HBUKGB4102F
• Verwendungszweck: Invoice 42140 TD
• Betrag: 653,55 EUR
Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen,
OT Inkasso Ltd.

196 High Road, London
United Kingdom, N22 8HH
Phone: +49 302 1780-564
[email protected]

Für eine kostenlose Beratung und weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: +493021780564
2006-2018 © OT Inkasso Ltd. 196 High Road, London United Kingdom, N22 8HH Phone: +49 302 1780-564

Sie haben dieses Schreiben per Email erhalten, weil Sie eine offene Rechnung nicht bezahlt haben!
Sie sind jetzt in unserer Kundenkartei bei: otinkasso.com
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MIMIKAMA

Müssen Sie die 653,55 Euro an OT Inkasso Ltd bezahlen?

Die Antwort lautet ganz klar „nein“! Die Forderung von 653,55 Euro ist gegenstandslos und die Gesellschaft existiert seit 1.9.2015 nicht mehr. Warum Sie den Betrag nicht bezahlen müssen, lesen Sie auch hier. Es gibt daher keinerlei rechtliche Begründung oder Verpflichtung für Sie, der Zahlungsaufforderung der OT Inkasso nachzukommen.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Bezahlen Sie auf keinen Fall die von der OT Inkasso Ltd geforderten 653,55 Euro, denn die Pfändungsandrohung ist betrügerisch und die Aussendung erfolgt massenhaft.

Wenn Sie sich diese Einschätzung in Ihrem konkreten Fall bestätigen lassen möchten, steht Ihnen die kostenlose Beratung des Internet Ombudsmann zur Verfügung.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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