Betrügerische Androhung von Pfändungsterminen
Autor: Andre Wolf
So dreist gehen Abzocker vor!
Vorsicht! Viele Menschen erhalten von erfundenen Inkassobüros und Rechtsanwält/innen letzte Zahlungsaufforderungen in Höhe von 479,16 Euro. Darin heißt es, dass es zu einer Pfändung ihrer Wertgegenstände komme, wenn sie den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen. Empfänger/innen können das Schreiben ignorieren und müssen keine Überweisung tätigen.
Unser Kooperationspartner Watchlist-Internet warnt daher: Jene, die sich auf unseriösen Streaming-Plattformen registriert haben, erhalten nach einiger Zeit von vermeintlichen Anwält/innen oder Inkassobüros eine letzte Zahlungsaufforderung. Mit dieser drohen ihnen die Absender/innen einen Pfändungstermin an, wenn sie die angeblich offene Gesamtforderung von 479,16 Euro nicht bezahlen. Das liest sich beispielsweise folgendermaßen:
Zahlreiche Varianten um Umlauf
Das betrügerische Schreiben ist in zahlreichen Varianten im Umlauf. Weitere bekannte Absender/innen der Pfändungsandrohungen sind unter anderem:
- Haas Capital LLP – [email protected]
- Markus Hohl Limited – [email protected]
- Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Eck – [email protected]
Wichtiger Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für Nachrichten der angeführten Absender/innen zählt das nachfolgend Ausgeführte ebenso.
Müssen Sie die 479,16 Euro bezahlen?
Nein, Sie müssen die 479,16 Euro nicht an die Gross & Co LLP, Haas Capital LLP, Markus Hohl Limited oder den Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Eck bezahlen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund: Eine Registrierung auf den in den Zahlungsaufforderung genannten Streaming-Plattformen führt zu keinem entgeltlichen Vertrag. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier. Auch wenn Ihnen die Absender/innen bei ausbleibender Zahlung schwerwiegende Konsequenzen und hohe Zusatzkosten in Aussicht stellen, dürfen Sie sich davon nicht einschüchtern lassen. Ihnen entstehen bei zu Recht ausbleibender Zahlung keine Nachteile!
Erfundene Absender/innen
Die Pfändungsandrohung ist unseriös und betrügerisch. Das können Sie unter anderem daran erkennen, dass es die als Absender/innen genannten Inkassobüros oder Anwält/innen nicht gibt. Das finden Sie sehr einfach mit einer Abfrage bei der britischen Law Society – sie ist die Vereinigung aller Rechtsanwält/innen in England und Wales – heraus. Bei dieser Suchabfrage stellen Sie fest, dass es zu den Absender/innenkeine Einträge gibt.
Woher haben die Absender/innen Ihre Daten?
Den Absender/innen ist durch Ihre Registrierung auf unseriösen Streaming-Plattformen Ihr Name und Ihre E-Mailadresse bekannt. Die ebenfalls in der E-Mail angeführten Informationen über Ihre IP-Adresse, Ihren Browser, Ihr Betriebssystem und Ihren Internetanbieter sind Daten, die Ihr Computer und Ihr Modem jeder Website bei einem Besuch mitteilen. Aus diesem Grund verfügen die Absender/innen ebenso über diese Angaben und können sie für ihre betrügerische Nachricht nutzen. Das braucht Sie nicht zu verunsichern, denn diese Informationen sind im Internet nichts Außergewöhnliches.
Zahlungsaufforderungen in den Spam-Ordner verschieben
Damit Sie in Zukunft keine vergleichbaren Zahlungsaufforderungen erhalten, empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Absender/innen-Adresse blockieren. Das führt dazu, dass Ihnen weitere Nachrichten der erfundenen Inkassobüros und Rechtsanwält/innen nicht mehr zugestellt werden. Genauso hilfreich ist es, wenn Sie die Pfändungsandrohung in Ihren Spam-Ordner verschieben. Dadurch lernt Ihr E-Mailanbeiter, dass es sich bei den Mahnungen um unerwünschte Zusendungen handelt und stellt Ihnen in Zukunft keine vergleichbaren Nachrichten mehr zu.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
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