Es klingt verlockend, auf die Schnelle mittels eines Kredites an Bargeld zu kommen ohne entsprechende Einkommensnachweise oder Feststellung der Kreditwürdigkeit.

Nicht selten entpuppt sich aber das unkomplizierte Darlehen als Teil einer Betrugsmasche, wie die Polizei Niederbayern berichtet.

Ein aktueller Fall

Immer wieder gelangen ahnungslose Internetnutzer in die Fänge dubioser Anbieter von vermeintlich unkomplizierten Krediten. So geschehen auch einer 26-jährigen Passauerin Ende vergangenen Jahres. Um das Kreditangebot letztendlich zu erhalten, musste die Frau im sog. Video-Ident-Verfahren mittels einer App, die sie zuvor installieren musste, die Daten ihres Personalausweises an den vermeintlichen Onlineanbieter übermitteln. Zur weiteren Verifizierung wurde über die App zusätzlich eine Gesichtsaufnahme durchgeführt.

Daten wurden mißbraucht

Zu einem Kreditvertrag kam es ebenso wenig wie zur Auszahlung der beantragten Kreditsumme. Vielmehr nutzten die unbekannten Onlinebetrüger die übermittelten Daten, ohne Wissen der Passauerin, zur Eröffnung eines Onlinekontos. Das Konto nutzten die Betrüger wiederum über mehrere Monate für Geldtransfers in Höhe eines (unteren) fünfstelligen Betrages. Die Einzahlungen stammten überwiegend von gutgläubigen Käufern tatsächlich nicht existenter Artikel aus „gefakten“ Verkaufsplattformen/-auktionen.

Vorsicht bei „Video-Ident-Verfahren“

Die Betrugsmasche ist zwar nicht ganz neu, allerdings scheint es den Betrügern immer wieder zu gelingen, mittels dem Video-Ident-Verfahren fremde Bankkonten einzurichten, um auf diese Weise Gelder aus Straftaten zu meist ins Ausland zu transferieren.

Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt zur besonderen Vorsicht, wenn Sie sich mittels Video-Ident-Verfahren verifizieren müssen, wie im vorliegenden Fall für eine Kreditbeantragung aber auch für Jobangebote im Internet.

Teilen Sie beim Verifizierungsprozess unmissverständlich mit, wozu die Identifizierung dient. Sollten Sie bereits Ihre persönlichen Daten übermittelt haben, so erstatten Sie umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizei.

Neben möglichen zivilrechtlichen Forderungen können u. U. strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche als sog. Finanzagent folgen.

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