Im Moment bekommen wir von vielen Lesern die Info, dass sie Post vom Gewerberegistrat erhalten hätten!
Das Fantasielogo (Wappen) in der rechten oberen Ecke, lässt das Schreiben amtlich aussehen und für den Empfänger wirkt dies so, als würde es sich um einen amtlichen Gewerbeeintrag handeln.
Doch dem ist nicht so! Hinter diesem Schreiben versteckt sich die GES Registrat GmbH mit Sitz in Berlin.
Bereits vorausgefüllt sind sämtliche Daten des Empfängers. Der Empfänger wird aufgefordert, die Daten zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Danach muss er dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Versendet wird dieses Schreiben Bundesweit.
Um dieses Schreiben geht es:
Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte hat uns dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

Der Betroffene geht davon aus, dass er einen amtlichen Eintrag vornimmt und ist sich aufgrund der Aufmachung des Schreibens nicht bewusst, dass es sich um einen „wertlosen“ und kostenpflichtigen privaten Eintrag handelt.
Die Kosten sind auf der rechten Seite im Fließtext versteckt und nicht fett hervorgehoben.
Screenshot / Ausschnitt des Schreibens des Gewerberegistrats
Hier steht:
Rechtsform, Betriebsname, Telefon, Telefax, Branche, E-Mail und Verlinkung zu Ihrer Internetseite, Beschreibung, Hervorhebung, Kundenlogin, Nutzung Datensätze, Rechtsberatung und Bonitätsauskunft durch Partner. Beitrag: 588 EUR jährlich inkl. USt. Die Prüfung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.
In einem sehr ähnlichen Fall hat der BGH erst kürzlich entschieden, dass der „Abo-Abzock-Dienst“ aufgrund der versteckten Entgeltklausel die angeblichen Gebühren nicht einfordern kann.
Hier ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Wer aufgrund eines solchen Vertrages eine Rechnung erhalten hat, sollte diesen angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und der unzureichend kenntlich gemachten Entgeltklausel anfechten.
Wenn man Zahlungen leistet, wird man sehr wahrscheinlich nie mehr sein Geld zurückbekommen.
VIDEO: Deja Vu – Branchenbuchabzocke #NETZUNRECHT
Was tun, wenn man ein Schreiben von Gewerberegistrat erhalten hat?
Variante 1 – Sie haben ein Schreiben erhalten, aber noch nichts unterschrieben und sind davon genervt
Sie können das Schreiben einfach wegschmeißen. Wenn Sie sich belästigt fühlen, können Sie Gewerberegistrat abmahnen lassen, wegen eines Eingriffs in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes.
Variante 2 – Sie haben das Schreiben bereits unterschrieben, weggeschickt und erhalten jetzt die Rechnung.
Sie oder Ihr Anwalt können die Rechnung und den angeblich geschlossenen Vertrag anfechten, bspw. wegen arglistiger Täuschung und versteckter Zahlungsklausel und jegliche Zahlung zurückweisen. Die Erfahrung aus ähnlich gelagerten Fällen zeigt, dass die Betreiber solcher „Abo-Fallen“ jegliche Anfechtungen ignorieren und mit weiteren Mahnschreiben oder sogar mit der Einschaltung eines Inkassobüros kontern. Hier muss man standhaft bleiben. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man damit umgeht:
a) Man sitzt es einfach aus und wartet ab, ob die tatsächlich klagen. Was so gut wie nie vorkommt.
b) Man geht selbst in die Offensive und reicht Feststellungsklage ein. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird dann durch das Gericht ermittelt, ob die Forderungen tatsächlich bestehen. Bestätigt das Gericht unsere Auffassung, dass keinerlei Forderung besteht, muss die Gegenseite sämtliche Kosten tragen. Dieser Variante ist insbesondere dann dem Vorzug zu geben, wenn man die Sache wirklich geklärt und nicht permanent mit deren Schreiben bombardiert werden will.
Variante 3 – Sie haben bereits unterschrieben und die erste Rechnung schon bezahlt
Hier nützt eine außergerichtliche Rückforderung des Betrages in der Regel nicht. Man sollte, selbst oder durch einen Anwalt, maximal ein Rückforderungsschreiben versenden und dann direkt die GES Registrat GmbH auf Rückzahlung der bereits geleisteten Beträge und auf Feststellung verklagen, dass keine weiteren Ansprüche für die angebliche Vertragslaufzeit bestehen.
Wenn Sie juristisch mittels eines Anwalts gegen die Forderungen der GES Registrat GmbH vorgehen wollen, können Sie sich gerne an und ggr // gulden röttger Rechtsanwälte unter info@ggr-law.com wenden.
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