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Ein Foto mit zwei Funkmastanlagen zeigt angeblich einen „Stasi-Wagen”, der sich während einer Demo in Kandel aufgehalten haben soll.
Dieses Foto soll nun „beweisen“, dass mithilfe einer Funkstörstation der gesamte Mobilfunkverkehr abgehört worden sei. In wieweit man hier von einer komplexen Abhörmethode sprechen möchte, ist natürlich reine Interpretationssache. Ob die abgebildeten Antennen überhaupt in dieser Weise abhören können, ist ebenso fraglich. In der Interpretation dieser abgebildeten Richtfunkanlagen kommt ein Stück weit auch technisches Unwissen zutage.
Auf diesem Bild kann man ebenfalls noch hinreichend genug erkennen, um welchen Fahrzeugtyp es sich hier handelt.
Funkkraftwagen FuKw UKW 92
Es handelt sich dabei um einen Funkkraftwagen, der von der Bundespolizei, aber auch den Polizeien der Länder verwendet wird. Auf der Webseite bos-fahrzeuge.info lässt sich das Einsatzspektrum dieses Fahrzeugs genauer nachlesen:
Die Aufgaben dieses Fahrzeuges umfassen den Aufbau einer Infrastruktur für den Funk an größeren Einsatzstellen und den Aufbau einer Sprechfunkzentrale für den Relaisbetrieb.
Desweiteren ist eine Überleitung von Funk auf Draht (normales Telefonnetz) eine der durch die Ausstattung des Fahrzeuges möglichen Aufgabengebiete.
Letztlich kann mit dem Fahrzeug und seiner Ausrüstung der Funkverkehr an größeren Einsatzstellen effektiv dokumentiert und überwacht werden.
Es handelt sich bei dem Grundgerüst des Fahrzeugs um einen Mercedes-Benz 917 A (LN 2). Die Aufbauten dieses Fahrzeugs wurden von der Firma Odenwaldwerke Rittersbach (heute OWR GmbH) vorgenommen. Bei den beiden sichtbaren Antennenmasten handelt es sich um 2 pneumatische Masten, die eine Länge von 10 m und 15 m haben. An diese Masten können 2 Mehrbereichsantennen und eine Richtfunkantenne befestigt werden.
Richtfunkantennen?
Ja, diese Art der Antennen kennt man auch im Zivilbereich. Diese werden eingesetzt, wenn man (gesicherte) Richtfunkstrecken einrichten will. Richtfunkstrecken kommen im zivilen Bereich beispielsweise in Firmen zum Einsatz, wenn kabellos zwischen zwei Firmengebäuden kommuniziert werden soll. Hierzu muss zwischen den kommunizierenden Anlagen nach Möglichkeit ein freies Sichtfeld herrschen.
Ebenso können mit Hilfe von Richtfunkanlagen abgelegene Stellen, also Funklöcher, zielgerichtet erreicht werden. Richtfunkanlagen bündeln ihre Strahlen und können somit die Reichweite stark vergrößern. Dafür MUSS jedoch die Gegenstelle der Anlage zwingend im Strahlbereich des Richtfunks liegen. Zielgerichtet ist hier das Stichwort! Richtfunkantennen haben nur einen gewissen Sende- und Empfangswinkel, diese Winkel liegen zumeist bei um 45°. Befindet man sich nicht innerhalb dieses Winkels, dann findet auch keine Kommunikation statt. Insofern eignen sich Reichtfunkantennen für eine Störaktion ala Streufunk schon mal gar nicht.
Ein Beispiel für frei erwerbbare zivile Richtfunkgeräte findet man beispielsweise bei Lancom.
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