Du hast eine eigene Webseite und möchtest diese auf Programmierung, Google Verlinkung, Platzierungen, Social Bookmarks und auf das Ranking testen? Dann bist du bei seitwert.de genau an der richtigen Stelle!
Das Bewertungssystem / Analysetool prüft die gewünschte Webseite nach „allen“ wichtigen Kriterien und gibt noch dazu Vorschläge zur Verbesserung aus.
Als unregistrierter User darf man täglich 2 Seiten testen lassen, wer sich jedoch kostenlos registriert darf 15 Seiten täglich prüfen lassen.
Am besten ist es Ihr probiert seitwert.de einfach mal aus. Ihr braucht nur den gewünschten URL eingeben und innerhalb weniger Sekunden bekommt Ihr die Auswertung.
Unser Eindruck:
Eine lustige Idee ist das ganze und man erfährt wirklich ein paar gute Sachen über seine Webseite aber unserer Meinung nach sind z.B. Referenzen in Wikipedia nicht wirklich ein sinnvoller Faktor bei einer Seitenbewertung bzw. wer kann schon einen Wikipedia-Eintrag vorweisen.
Weiters denken wir uns dass man auch über eine 170 Zeichen lange Meta Description lange diskutieren könnte (Die meisten Suchmaschinen unterstützen nämlich auch 200 Zeichen)!
Wie auch immer am besten macht sich jeder selbst ein Bild von dem ganzen! Im Prinzip ist es eine gute Kontrolle für seine Webseite und liefert ein paar Ergebnisse aus wo man gleich sieht ob man was vergessen oder gar falsch programmiert hat.
Weiters ist auch gut zu erkennen in welchenSocial Bookmarkswie Mr. Wong udgl. man bereits verlinkt wurde.
Zusammenfassend ist zu sagen…
- Übersichtliche Seite
- Nützliche Tools
- Liefert nur „harte Fakten“ aus
- Als Ideengeber nicht schlecht aber man muss ja nicht alles an Empfehlungen übernehmen
Weiters erwähnenswert ist
www.seitenreport.de
Dieser konzentriert sich auf detaillierter technische Struktur, Benutzerfreundlichkeit, Datentransfervolumen, Sicherheit und Datenschutz und sagt uns fast mehr zu als seitwert aber das dürfte Geschmacksache sein.
Denn seitenreport werden wir uns genauer unter die Lupe nehmen und gesondert einen Artikel verfassen!
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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