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Stiftung Warentest hat auf Ihrer Facebook-Seite Hetzkommentare im Netz und ihre Konsequenzen veröffentlicht.

Ein Beispiel: Wer hetzt und z.B. schreibt: “Merkel muss öffentlich gesteinigt werden”, dann kann dies eine Strafe bis zu 2.000 EUR zur Folge haben.

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Quelle: Facebook / Stiftung Warentest

Der Ton im Internet ist in den letzten Jahren zunehmend rauer geworden.

Beleidigungen und Volksverhetzung sind fast schon Normalität in vielen öffentlichen Kommentarspalten.


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Doch die Opfer von Internethass stehen dem nicht hilflos gegenüber und müssen auch keine komplizierten Wege mehr auf sich nehmen. In den meisten Bundesländern bietet die Polizei inzwischen die Möglichkeit Anzeigen einfach online zu erstatten. Eine Liste mit den Links findet ihr weiter unten.

Lasst euch von Hasskommentaren nicht entmutigen und davon abhalten, euch an Debatten zu beteiligen. Eine aufgeklärte und fortschrittliche Gesellschaft benötigt rationale und sachliche Diskussionen. Diese dürfen nicht von jenen gekapert und verhindert werden, die nur Hass schüren wollen.

Die Internetwachen der Bundesländer:

►Baden-Württemberg: http://bit.ly/internetwache_bw

►Brandenburg: http://bit.ly/internetwache_brandenburg

►Berlin: http://bit.ly/internetwache_berlin

►Hamburg: http://bit.ly/internetwache_hamburg

►Hessen: http://bit.ly/internetwache_hessen

►Mecklenburg-Vorpommern: http://bit.ly/internetwache_meckpom

►Niedersachsen: http://bit.ly/internetwache_niedersachsen

►Nordrhein-Westfalen: http://bit.ly/internetwache_nrw

►Sachsen: http://bit.ly/internetwache_sachsen

►Sachsen-Anhalt: http://bit.ly/internetwache_sachsenanhalt

►Schleswig-Holstein: http://bit.ly/internetwache_sh

In Bayern, Bremen, Rhein­land-Pfalz, Saar­land und Thüringen gibt es aktuell noch nicht die Möglichkeit, Anzeigen online zu erstatten.

Auch andere Straftaten können über die Internetwachen zur Anzeige gebracht werden. Achtet aber bitte darauf, diese Möglichkeit nicht leichtfertig zu nutzen oder zu missbrauchen. Einmal erstattete Anzeigen können nicht zurückgezogen werden. Wissentlich falsche Anzeigen stellen ebenfalls eine Straftat dar.

Der Statusbeitrag LIVE auf Facebook:


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)