Die Europäische Allianz der Nachrichtenagenturen stellt sich hinter den Vorschlag eines so genannten verwandten Schutzrechts.
Wie derStandard und Arte berichten, begrüßt der Verband der europäischen Nachrichtenagenturen eine Neuregelung des Urheberrechts.
Denn sucht man mit einer Suchmaschine nach bestimmten Themen, werden Artikel dazu mit Titel und ein kurzem Auszug, zumeist die ersten Zeilen des Textes, angezeigt. Für die Anzeige dieser Exzerpte sollen Google und Co künftig zahlen.
Die Europäische Allianz der Nachrichtenagenturen (EANA) stellt sich hinter einen entsprechenden Vorschlag zur Neufassung des Urheberrechts in der EU, um Qualitätsjournalismus zu schützen. Berichterstatter des juristischen Dienstes im EU-Parlament, Axel Voss sprach sich gegenüber der EANA für ein so genanntes verwandtes Schutzrecht aus – ähnlich dem deutschen Leistungsschutzrecht.
Suchmaschinen sollen künftig für das Anzeigen der Exzerpte von Agentur-Texten bezahlen. Voss erklärt:
„Damit wird der Fortbestand der Medien gesichert und damit der Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen garantiert.“
Das Leistungsschutzrecht hatte Anfang des Jahres keine Mehrheit erzielen können, dennoch fordert EANA eine Neuregelung.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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