Terrorgefahr – Polizei Köln durchsucht Wohnungen in Düren und Köln Spezialeinheit im Einsatz
Seit 4 Uhr (18.07.2019) durchsucht die Polizei Wohnungen von Gefährdern aus dem islamistischen Umfeld im Raum Düren sowie in Köln. Hintergrund sind Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, die auf einen Terrorverdacht hindeuten. Im Zentrum der Ermittlungen steht eine Wohnung in Düren, in der die Polizei aktuell nach weiteren konkreten Anhaltspunkten für eine Anschlagsplanung sucht.
Über Einschätzungen zur Gefahrenlage sowie erste Ergebnisse aus den richterlich angeordneten Durchsuchungen berichtet die Polizei im Laufe des Vormittags, wegen der noch andauernden Maßnahmen aber nicht vor 10 Uhr.
Nach ersten Durchsuchungen in Köln und Düren am frühen Morgen geht die Polizei weiter Auffälligkeiten an der Arbeitsstelle von zwei Gefährdern in der Kölner Innenstadt nach.
Mit einem Diensthund wird die Polizei Köln ab 11 Uhr Bereiche auf einer Baustelle in der Innenstadt absuchen.
Um 13 Uhr wird Polizeipräsident Uwe Jacob zu den Hintergründen des heutigen Einsatzes, sowie den davon betroffenen Personen im Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-4 51103 Köln Stellung nehmen.
Vier Männer in Gewahrsam
Entgegen ersten Presseverlautbarungen hat die Polizei Köln keine Personen festgenommen. Vier Männer befinden sich aus gefahrenabwehrenden Gründen im Gewahrsam der Polizei. (de)
Pressekonferenz
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Quelle 1, Quelle 2
Artikelbild: Shutterstock / Von Pradeep Thomas Thundiyil
Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter
Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.
Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
