Eine kurze Zusammenfassung und Stellungnahme zu den Meldungen über das Thema “nicht-tödlicher Waffeneinsatz” an den ungarischen Grenzen.
Seit heute morgen verteilt sich die Information über den Beschluss zum Einsatz des Militärs an den Grenzen über die sozialen Netzwerke. So ist der Süddeutschen Zeitung zu entnehmen:
- Ein neues Gesetz erlaubt in Ungarn den Einsatz des Militärs an der Grenze.
- Die Soldaten dürfen dort nicht tödliche Waffen wie Gummigeschosse und Fangnetze einsetzen.
- Eine Bestimmung zu Wohnungsdurchsuchungen wurde allerdings aus dem Gesetzestext entfernt.
„Notstands wegen massiver Einwanderung“
Mit einer Zweidrittelmehrheit stimmten die Abgeordneten in Ungarn für die teilnahme der Armee an Grenzpatroullien. Die Zeit schreibt hierzu:
Sie soll Waffen zur Sicherung der Grenze einsetzen dürfen, wenn die Schüsse nicht tödlich sind. Weiter erlaubt sind auch Gummigeschosse und Tränengas. Die Soldaten sollen auch die Papiere von Flüchtlingen überprüfen und sie gegebenenfalls festnehmen können.
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Ebenso ermächtigen die neuen Gesetze Polizeikräfte dazu, Wohnungen zu durchsuchen, in denen sie illegal eingewanderte Flüchtlinge vermuten.
Kein Schießbefehl!
In einigen Meldungen ist von einem “Schießbefehl” die Rede. Hier sagen jedoch die meisten berichterstattenden Medien einhellig:
Kriegsrecht an der Grenze, aber kein ‚Schießbefehl‘
Das neue Gesetz erlaubt den Angehörigen der Streitkräfte, an der Grenze Personen und Fahrzeuge anzuhalten und zu durchsuchen. Außerdem dürfen sie Schlagstöcke, Gummigeschosse und Fangnetze verwenden. Ein Schießbefehl ist nicht vorgesehen.
(Quelle: WAZ)
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Artikel & Vorschaubild: Germano Poli / Shutterstock
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