Drensteinfurt – Katze Nala kommt schwer verletzt von einem nächtlichen Ausflug nach Hause. Belohnungen wurden ausgelobt, alle Hinweise bitte an die Polizei in Ahlen.
Screenshot: Öffentlicher Facebook Statusbeitrag
Nala ging nicht das erste Mal auf einen nächtlichen Streifzug, deshalb machte sich ihr Besitzer, Benjamin Roth, auch keine Sorgen um sie, er ging davon aus, dass sie am nächsten Morgen vor der Tür sitzen würde. Doch sie saß am nächsten Morgen nicht vor der Tür, sondern auf seiner Bettdecke, ihr Auge war geschwollen und blutig.
Roths erster Gedanke war, sie habe sich mit einer anderen Katze gefetzt oder sei mit dem Auge in einen Ast geraten. Sein Bruder Julian versorgte die Katze und Roth rief bei seinem Chef an. Statt zur Arbeit fuhr er anschließend mit seiner Nachbarin zur Tierärztin nach Albersloh, diese vermutete zunächst einen Autounfall und untersuchte den Brustkorb und die Lunge des Tieres, bevor sie sich das Auge ansah, bekam die Katze Schmerzmittel und eine Betäubung.
Luftgewehr oder Luftpistole
Bei der Untersuchung des Auges fand sie in der Netzhaut zwei Geschosse aus einem Luftgewehr oder einer Luftpistole, ein weiteres Geschoss hatte als Durchschuss an der Nase die Blutung hervorgerufen, von diesem Geschoss stammten auch die Knochensplitter im Auge.
Schon am Samstag durfte Roth Nala wieder mit nach Hause nehmen, ausgerüstet mit ausreichend Schmerzmitteln und Antibiotika, um einer Infektion vorzubeugen.
Am Montag erstatte Roth Anzeige wegen Tierquälerei gegen Unbekannt bei der Polizei in Ahlen. Ihm bereiten auch alle anderen freilaufenden Tiere in der Umgebung Sorgen.
Belohnungen wurden ausgelobt
Sein Chef, Egon Franke, hat eine Belohnung von 150 Euro und der Betreiber des Festivals Mittelalteriches Spectaculum, Gisbert Hiller, eine zusätzliche Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgelobt, für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täterin führen.
Sämtliche Hinweise nimmt die Polizei in Ahlen entgegen.
An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich auf das Tierschutzgesetz hingewiesen.
„Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt das Tierschutzgesetz.
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
Quellen:
Wa.de
Facebook: Entlaufenen Tiere…
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