Nie mehr wichtige Faktenchecks verpassen!
Melden Sie sich für unseren WhatsApp-Channel, die Smartphone-App (für iOS und Android) oder unseren Newsletter an und erhalten Sie alle Faktenchecks und Updates sofort. Einfach anmelden, immer einen Schritt voraus!


Auf Social Media wurden Dokumente bezüglich einer Klage gegen Trump wegen Vergewaltigung Minderjähriger veröffentlicht, die angeblich von „Anonymous“ geleakt wurden.

Auf Social Media findet man verschiedene Postings, die davon sprechen, dass „Anonymous“ verschiedene Dokumente über Donald Trump veröffentlicht habe. Darin wird er als Kinderhändler, Vergewaltiger und Pädophilen betitelt. Nach Angaben des Postings wurde bestätigt, dass die Dokumente echt sind.

Dazu gibt es verschiedene Fotos, die teilweise auch Klageschriften abbilden, auf denen deutlich zu sehen ist, dass der Präsident wegen „Sexual Abuse“ angeklagt sei. Außer Trump wird auch Jeffrey Eppstein darin erwähnt.

[mk_ad]

Faktencheck: Trump als Kinderschänder?

Die von den Accounts gezeigten Klagen sind zumindest kein Fake, jedoch handelt es sich hierbei weder um einen „hochgeheimen“ Leak, noch um aktuelle Klagen. Ferner wurden auch alle Klagen fallen gelassen.

Es handelt sich um Klagen, die von zunächst von „Katie Johnson“ im April 2016 in Kalifornien eingereicht wurden. Diese wurden abgelehnt, später dann in New York nochmals eingereicht.

Trump als Kinderschänder
Trump als Kinderschänder

Die dazu gehörigen Dokumente sind online einsehbar und somit kein geheimes Material. Gleichzeitig ist eben dieses Material bereits mehrere Jahre alt und auch von Medien genutzt worden. So wie beispielsweise vom Guardian über die erste Klage schrieb, dort liest man:

Lawsuits accusing Donald Trump of sexually assaulting a child in the 1990s appear to have been orchestrated by an eccentric anti-Trump campaigner with a record of making outlandish claims about celebrities.
Bedeutet: Klagen, in denen rt beschuldigt wird, in den 1990er Jahren ein Kind sexuell missbraucht zu haben, scheinen von einem exzentrischen Anti-Trump-Aktivisten inszeniert worden zu sein, der nachweislich seltsame Behauptungen über Prominente aufgestellt hat.)

Die zweite Klage in New York wurde mit dem Aktenzeichen Jane Doe – Doe v. Trump (1:16-cv-04642) eingereicht und ist hier öffentlich einsehbar.

Fazit:

Kein hochgeheimer Leak, keine aktuellen Fälle, keine Strafen gegen den amerikanischen Präsidenten. Die jüngst veröffentlichten Postings beziehen sich auf jahrealte Anschuldigungen gegen Trump, die abgewiesen wurden. Die Faktenprüfer von Snopes haben 2016 bereits auf die Vorwürfe hingewiesen (vergleiche).

Übrigens … wir haben mittlerweile über 270 Artikel auf Mimikama, in denen der amerikanische Präsident Erwähnung findet.

 


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)