Twitter hat bekanntgegeben, dass durch einen Bug Passwörter unverschlüsselt einsehbar waren.
Bitte ändert euer Passwort und stellt zu eurem Schutz die Zwei-Faktor-Authentifizierung an, um bei einem möglichen Anmeldeversuch erst einen Code an euer Handy zu bekommen! Twitter warnt übrigens selbst:
Wir haben kürzlich einen Fehler entdeckt, durch den Passwörter in einem internen Protokoll offengelegt wurden. Wir haben den Fehler behoben, und unsere Untersuchung ergab keinen Hinweis auf eine Schutzverletzung oder einen Missbrauch durch irgendjemanden. Aus Vorsicht bitten wir dich dennoch, dein Passwort bei allen Diensten, bei denen du dieses Passwort verwendet hast, zu ändern.
Diese Dinge solltest du nun machen:
- Ändern Dein Passwort auf Twitter und jedem anderen Dienst, bei dem Sie das gleiche Passwort verwendet hast.
- Verwende ein sicheres Passwort, das du nicht auf anderen Websites wiederverwendest.
- Aktiviere die Anmeldeprüfung, auch bekannt als Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dies ist die beste Maßnahme, um die Sicherheit des Kontos zu erhöhen.
- Verwenden beispielsweise auch einen Passwortmanager, um sicherzustellen, dass überall starke, eindeutige Passwörter verwenden.
Passwort ändern: Klicke auf das Avatar-Bild oben in der Leiste. Im Dropdown Menü dann den Punkt „Einstellungen und Datenschutz” auswählen. Im linken Menübereich findest du nun den Eintrag „Passwort”. Hier bitte den Anweisungen folgen.

In der App auf dem Smartphone läuft das sehr ähnlich ab: wähle dein Avatarbild am oberen Rand aus.In dem Menü, welches nun eingeblendet wird, findet sich der Punkt „Einstellungen und Datenschutz”. Hier nun auf „Account”, im Folgenden auf „Password” tippen.
Richte daraufhin bitte auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein. Dazu klicke im linksseitigen Menü auf Account und richte die Anmeldebestätigung ein. Auf dem Smartphone findet sich diese Funktion ebenfalls unter den Punkten „Account” und dann „Sicherheit”.
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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