Darf die Polizei ab Sommer 2018 Telefone abhören und in Informationssysteme eindringen sowie auf Speichermedien zugreifen, Daten löschen und verändern sowie, wenn notwendig, dazu in Wohnungen einbrechen?
In den letzten Tagen wird auf Facebook immer wieder ein Image geteilt, zu welchem wir zahlreiche Anfragen erhielten:

Stimmt das?
Unser Kollege Thomas L., vom mimikama.Team, hat dieses Thema bereits am 16.2.2018 näher beleuchtet , in seinem Artikel schrieb er, dass die bayrische Polizei neue Befugnisse bekommen könnte und dass es sich dabei um keine Falschmeldung handle!
Ein Gesetzesentwurf des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann würde es der bayerischen Polizei ermöglichen, Verdächtige nur auf Verdacht theoretisch unbegrenzt ins Gefängnis zu stecken, Bürger zu zwingen, sich (nicht) an bestimmten Orten aufzuhalten, Spitzel einzusetzen und die Post zu öffnen.
Der „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“, den der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch, den 14.2.2018 dem Landtag vorgestellt hatte, sieht umfassende neue Befugnisse für die bayerische Polizei vor. Sollte das Gesetz beschlossen werden – was wahrscheinlich ist, da die CSU in allen zuständigen Ausschüssen und im Landtag die absolute Mehrheit besitzt – würde die bayerische Polizei mit geheimdienstlichen Befugnissen ausgestattet werden.
Das sogenannte Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG – würde in seiner derzeitigen Form der Polizei ermöglichen:
Scharfe Kritik an dem Gesetz
Strafrechtler kritisieren den Gesetzesentwurf als verfassungswidrig, da er wichtige Grundrechte, die durch die Verfassung geschützt sind, aushöhle. Die Polizei werde mit viel zu großen Befugnissen ausgestattet, die die Gewaltenteilung gefährde, kritisiert die Landtagsabgeordnete des bayerischen Landtags, Claudia Stamm.
Bayerns Innenminister Herrmann verteidigt das Gesetz: „Die effizienteste Abwehr von Gefahren ist doch, diese gar nicht entstehen zu lassen“, wird er von der SZ zitiert.
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

