Hochsaison für unseriöse Schädlingsbekämpfer

Autor: Tom Wannenmacher

Hochsaison für unseriöse Schädlingsbekämpfer
Hochsaison für unseriöse Schädlingsbekämpfer

Verbraucherzentrale Brandenburg gibt Tipps zum Schutz vor Abzocke

Es gibt Tierarten, mit denen Verbraucher Heim und Garten nicht teilen möchten. Wer Wespen am Haus oder Nager in der Vorratskammer entdeckt, sucht meist nach professioneller Unterstützung, um die unliebsamen Gäste loszuwerden. Betroffene geraten dabei häufig an unseriöse Anbieter, die nach angeblich getaner Arbeit ein Mehrfaches der vereinbarten Summe verlangen und im Nachgang nicht mehr auffindbar sind. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps für die Suche nach seriösen Anbietern und erklärt, was es während der Arbeiten zu beachten gilt.

Wer beispielsweise ein Wespennest im Garten entdeckt, dem versprechen zahlreiche Schädlingsbekämpfer schnelle und günstige Hilfe. Doch bei vielen davon handelt es sich um unseriöse Anbieter. Diese verlangen häufig absurde Preise, richten manchmal sogar Schäden am Gebäude an und sind später nicht mehr auffindbar. Gerade im Hoch- und Spätsommer melden sich viele von diesem Vorgehen Geschädigte bei der VZB.

Auf der Suche nach seriösen Schädlingsbekämpfern sollten Verbraucher vor allem auf Ortsnähe achten.

„Gute Zeichen, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt, sind ein ortsnahes und glaubhaftes Impressum auf der Webseite und eine Festnetznummer“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB.

Für den ersten Kontakt mit der Firma rät die Expertin, einen ungefähren Preisrahmen oder die nachträgliche Zusendung einer Rechnung per Post zu vereinbaren. Verlangt der Mitarbeiter vor Ort dann weit darüber hinausgehende Beträge, empfiehlt Kahnert, im Zweifel zunächst nur die vereinbarte Summe zu bezahlen, um die Rechnung anschließend eingehend prüfen zu können.

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Keinesfalls sollten Verbraucher bezahlen, bevor die Firma die veranlassten Arbeiten erfolgreich durchgeführt hat. Wer sich zur Zahlung genötigt fühlt, sollte die Polizei rufen.

„Hat man das Geld einmal an einen unseriösen Anbieter gezahlt, gibt es nahezu keine Chance, es zurückzuerhalten“, so die Juristin.

Noch bevor Betroffene sich einen Schädlingsbekämpfer suchen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich bei der für das Wohngebiet zuständigen unteren Naturschutzbehörde nach erlaubten Maßnahmen zu erkundigen. Denn:

„Das Umsiedeln oder Töten wildlebender Tiere ist grundsätzlich verboten und kann je nach Wespenart teuer werden“, sagt Kahnert.

Verbraucher, die Probleme mit Firmen zur Schädlingsbekämpfung haben, können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

Artikelbild: Shutterstock / Von Andrey_Popov
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