Seit 2016 kursiert diese Schreckensnachricht bereits im Internet, doch die Wahrheit ist nicht so alarmierend, wie es den Eindruck macht.

So wird immer wieder ein Artikel geteilt, zu dem wir aktuell wieder Anfragen bekommen:

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Viele Nutzer lassen sich anscheinend schon alleine von der Überschrift verunsichern, welche missgedeutet wird.

Was ist an der Meldung dran?

Seit 2013 gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man wie beim Personalausweis sehen: man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein in dem Sinne verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das dargestellte Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind.

Komplizierter ist es bei den alten „Lappen“, an denen viele Menschen durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, gibt es eine Empfehlung des Verkehrsausschusses an den Bundesrat (hier).  Hier geht es nun um einen Stufenplan, um die Behörden nicht zum Kollabieren zu bringen. Ebenso liest man hier auch, dass Personen, die VOR 1953 geboren wurden, davon per se ausgenommen sind:

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.

Die geplanten Regelungen zum „vorgezogenen Führerscheinumtausch“ seien notwendig, um die Behörden zu entlasten. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten.

Artikel immer bis zum Schluss lesen!

Der Artikel von „Onlinenachrichten“ enthält einen ganz wichtigen Satz am Ende, der sämtliche Panik schon wieder auflöst:

Es erlöscht nur die Gültigkeit des Dokumentes. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt natürlich bestehen.

Der Umstieg auf die Karte (den neuen Führerschein) erfordert also keine neue Fahrprüfung oder Gesundheitstest, somit kann man tief durchatmen. Alles andere ist Panikmacherei.

Thema Staffelung vorerst vom Tisch

Bei älteren Führerscheinen war bisher immer eine Staffelung der Umtauschfrist im Gespräch, die jedoch bisher noch nicht offiziell durchgesetzt wurde. Insofern gilt (aktuelles Datum 05.12.2018) für alle Scheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, dass diese bis zum Stichtag 18. Januar 2033 umgetauscht werden müssen.


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)