Deutsches Gericht wertet Frauen-Verunglimpfung als Volksverhetzung!
Ein Mann betitelte auf seiner Webseite in mehreren Beiträgen Frauen als
- „Menschen zweiter Klasse“
- „minderwertige Menschen“
- „den Tieren näher stehend“
Die pauschale Verunglimpfung von Frauen kann als Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch strafbar sein. Welche Strafen drohen und welche Äußerungen gegenüber Frau nicht erlaubt sind, erfahrt ihr im nachfolgenden Video.
Die Antworten und Tipps liefert euch dazu im Video unser Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Mediator Karsten Gulden, LL.M.
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Weitere Informationen zu diesem Thema findet man hier vor: Pauschale Verunglimpfung von Frauen ist strafbar als Volksverhetzung
Artikelbild: Shutterstock / travelview
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