Aktuell wird ein Video verbreitet, welches augenscheinlich „faschistische Methoden“ der Polizei zeigen soll.

In dem Video sieht man, wie ein Polizist eine Waffe gesenkt auf den Filmenden hält, in sozialen Medien wird vermutet, dass es sich dabei um eine Kontrolle im Rahmen der Coronavirus-Maßnahmen handelt.

Auf Facebook wird das Video beispielsweise mit diesem Text verbreitet:

„Bitte teilen!! Dieser Mann war ganz alleine mit seinem Hund spazieren und plötzlich verfolgen ihn 2 Polizisten und einer zieht sogar seine Waffe! Willkommen im Faschismus! Das kann einfach nicht wahr sein!“

Wo entstand das Video?

Im Video hört man nur, wie der Filmende von der Donauinsel redet, was auf mehrere Orte zutrifft. Das Video wird auch auf Youtube geteilt, dort erfährt man, dass die Donauinsel in Wien gemeint ist:

„Die Herrschaften verfolgen mich mit einer gezogenen Waffe auf der Donauinsel, kein Mensch weit und breit, weil mein Hund nicht angeleint war“

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Wann entstand das Video?

Die Polizei Wien wurde auf das Video aufmerksam gemacht und erklären ausführlich auf Twitter, wann das Video entstand und beschreiben die Situation.

Zwei Kollegen führen eine Amtshandlung mit einem Hundebesitzer auf der Donauinsel. Einer der beiden Kollegen hat seine Dienstwaffe dabei gezogen und in die sog. „aufmerksame Sicherungshaltung“ gebracht. Dieses Video sorgt gerade für heftige Diskussionen.

Anmerkung: Es handelt sich um die „entschlossene Sicherungshaltung“, die Polizei Wien korrigierte dies in einem Nachfolgetweet.

Die Diskussionen verstehen wir, da die Amtshandlung auf den ersten Blick natürlich schwer nachvollziehbar wirkt. Leider kursieren aber auch einige falsche Behauptungen, die wir gerne richtigstellen:

Die Amtshandlung ereignete sich bereits am 10.03.2020, weil unsere Kollegen einen Läufer mit einem nicht angeleinten Hund wahrgenommen haben. – Zwischen den derzeitigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und der AH besteht daher kein Zusammenhang!

Anmerkung: Die strengeren Maßnahmen begannen in Österreich erst am 16. März, das Video entstand also sechs Tage zuvor.

Erst nach dreimaliger Aufforderung, den Hund anzuleinen und stehenzubleiben, folgte der Hundehalter der Anweisung unseres Kollegen. Bereits zuvor brachte dieser aufgrund des nichtangeleinten Hundes, seine Dienstwaffe in die aufmerksame Sicherungshaltung.

Das verbreitete Video zeigt nur einen Teil der Amtshandlung. Die Amtshandlung wurde auch mittels „Body Worn Camera“ aufgezeichnet, entsprechend dokumentiert und rechtlich überprüft.

Um einer allfälligen Beschwerde nachgehen zu können, ist es notwendig, dass sich der Hundehalter bei uns meldet.

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Fazit

Das Video steht in keinem zeitlichen Zusammenhang mit Corona und zeigt nur einen Teil des Vorfalls. Dem Hundehalter ist trotzdem freigestellt, eine Beschwerde einzureichen, der komplette Einsatz liegt der Polizei durch am Körper angebrachte Kameras vor.

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