Uns liegen zahlreiche Berichte zu ausbleibenden Rückzahlungen nach Stornierung und anderen Problemen vor.

In den schlimmsten Fällen stehen Betroffene ohne Unterkunft am Zielort da. Da das Unternehmen den Sitz in der Türkei hat, ist eine Rechtsdurchsetzung oft schwierig und der einzige Weg zum eigenen Geld führt häufig über den Kreditkartenanbieter.

Suchen Sie gerade nach der perfekten Unterkunft für Ihren nächsten Urlaub? Dann achten Sie nicht nur auf die Wahl Ihrer Bleibe, sondern insbesondere die Wahl der Buchungsplattform. Zu einer solchen Buchungsplattform namens galahotels.com liegen uns zahlreiche negative Erfahrungsberichte vor.

Die Buchungsplattform galahotels.com
Die Buchungsplattform galahotels.com

Die Probleme

Zwei Probleme treten bei dem Anbieter laut den Berichten verärgerter Konsument/innen immer wieder auf:

  • Kund/innen wird eine kostenlose Stornierung versprochen, doch bei Inanspruchnahme dieser erfolgt keine Rückbuchung des bezahlten Betrages.
  • Kund/innen buchen eine Unterkunft über galahotels.com und verreisen Monate später. In der Unterkunft angekommen, wird ihnen mitgeteilt, dass die Buchung bereits vor einiger Zeit storniert wurde und daher keine Reservierung mehr vorliegt. Über diese Stornierung wurden die Betroffenen weder in Kenntnis gesetzt noch wurde ihnen das Geld zurücküberwiesen.

Rechtsdurchsetzung schwer möglich

Sollten Sie bei dem Anbieter galahotels.com gebucht haben und Probleme auftreten, ist es schwierig, an die eigenen Rechte zu gelangen. Zum einen wird auf der Website kein vollständiges Impressum mit eindeutiger Anbieter-Identifikation angeboten und zum anderen befindet sich der Sitz in der Türkei und somit außerhalb der EU. Eine Strafverfolgung gestaltet sich dadurch äußerst schwierig.

Kreditkartenanbieter kontaktieren

Wenn es bei Ihrer Buchung über galahotels.com zu Problemen gekommen ist, sollten Sie umgehend Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren und eine Rückbuchung des Betrages anfordern. Erfahrungsgemäß wird dem in derartigen Fällen meist stattgegeben, sofern die Buchung noch nicht zu lange zurückliegt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.

Sollten Sie auch durch Ihren Kreditkartenanbieter nicht zu Ihrem Geld kommen, so empfehlen wir, polizeiliche Anzeige zu erstatten.


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