Vorsicht! Dreistes Amazon-Phishing!
„Überall wo Geld im Spiel ist, versuchen Kriminelle durch betrügerische Aktivitäten anderen Schaden zuzufügen.“ – der Kriminelle
Diese Dreistigkeit ist unfassbar. Im Moment kursieren gefälschte Amazon E-Mails, in denen Kriminelle praktisch vor sich selbst warnen.
Und so sieht dieses Meisterstück aus:
Guten Tag,
Sicherheit hat für Amazon höchste Priorität. Wir sorgen für ein sicheres Zahlungssystem,
schützen Händler, unsere Mitglieder sowie Unternehmen, und tragen zum Wachstum bei.
Überall wo Geld im Spiel ist, versuchen Kriminelle durch betrügerische Aktivitäten anderen Schaden zuzufügen. Deswegen arbeitet Amazon kontinuierlich an der Weiterentwicklung bestehender Sicherheitssysteme, der Einführung neuer Technologien sowie sicherheitsorientierter Produkte. Dadurch verringern wir die Auswirkungen eines Betrugsfalls deutlich. Tragen auch Sie bitte zu der Verbesserung unserer Sicherheitssysteme bei und benutzen Sie das von Visa und Mastercard bewährte „Verified by Visa“ bzw. „Mastercard SecureCode“ System.
Damit ermöglichen wir Ihnen eine kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Sicherheitssysteme und Technologien und senken die Betrugsrate deutlich.Mit freundlichen Grüßen
Amazon.de
Gut gelogen ist halb gewonnen?
Allzu siegessicher sollten Betrüger jedoch nicht sein, denn unsere Sicherheitssoftware schlägt sofort Alarm:
Würde uns das Schutzprogramm vor der Gefahr nicht bewahren, wären wir mit großer Sicherheit auf eine gefälschte Login-Maske geführt worden.
Gibt man hier seine Daten ein, gelangen diese sofort in die Hände der Kriminellen!
Wie kann ich mich schützen?
Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen:
Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!
Bei aller Vorsicht kann man natürlich trotzdem zum Opfer einer Phishing-Attacke werden und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgeben.
Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln!
Damit Du im Ernstfall weißt, wie Du vorgehen kannst, folgt hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist für solche Fälle rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar. Schildere Deinen Fall, und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
- Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Wenn ja, gehe unverzüglich zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
- Kontrolliere sofort, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte das der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
- Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus, bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
- Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall, und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
- Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.
Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Beträge (beispielsweise beim Onlinebanking) von den Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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