Die Behauptung
Vor den Europawahlen kursieren falsche Informationen, dass man den Wahlzettel unterschreiben und fotografieren müsse, um Wahlbetrug zu verhindern.
Faktencheck: Wahr
Wer seinen Stimmzettel unterschreibt, macht seine Stimme ungültig. Das Fotografieren in der Wahlkabine ist verboten.
Die Europawahlen 2024 stehen vor der Tür und damit auch viele Fehlinformationen über die Bedingungen und Regeln des Wahlprozesses. Besonders häufig kursiert das Gerücht, dass man seinen Stimmzettel unterschreiben und fotografieren muss, um Wahlbetrug zu verhindern. Dies ist jedoch falsch und kann dazu führen, dass die Stimme nicht gezählt wird.

Gerüchte/Behauptungen
Es wird behauptet, dass der Stimmzettel unterschrieben und fotografiert werden muss, um Wahlbetrug zu verhindern. Diese Falschinformationen werden häufig über soziale Medien in Form von Sharepics verbreitet und können viele Wähler verunsichern. Der genaue Wortlaut solcher Behauptungen lautet oft: „Zur Vermeidung von Wahlbetrug ist es unbedingt erforderlich, den Stimmzettel zu unterschreiben und zu fotografieren“.
Bewertung
Die Bewertung dieser Behauptungen ist eindeutig: Sie sind falsch. Wer seinen Stimmzettel unterschreibt, macht seine Stimme ungültig. Auch das Fotografieren in der Wahlkabine ist streng verboten.
Die Fakten – wann ist meine Stimme ungültig?
Stimmzettel, die nicht amtlich hergestellt sind, keine Kennzeichnung enthalten oder für einen anderen Wahlkreis bestimmt sind, sind ungültig. Auch wenn der Wille des Wählers nicht eindeutig erkennbar ist oder der Stimmzettel Zusätze oder Vorbehalte enthält, ist die Stimmabgabe ungültig. Dies gilt auch, wenn jemand neben sein Kreuz seinen Namen schreibt. Diese Regelungen sind in §39 der Bundeswahlordnung eindeutig festgelegt.
Außerdem heißt es in § 56 Absatz 2 der Wahlordnung: „Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten. Dieses Verbot dient der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Niemand soll nachvollziehen können, wer für welchen Wahlvorschlag gestimmt hat. Verstöße gegen diese Bestimmungen können dazu führen, dass der Wahlvorstand die Stimmabgabe zurückweist.“
Weitere Informationen
Ein weiterer häufiger Irrtum ist, dass ein Stimmzettel ungültig ist, wenn die rechte obere Ecke abgeschnitten oder durchstochen ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Diese Markierungen dienen lediglich der besseren Handhabung für blinde und sehbehinderte Wähler und haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Stimmabgabe, wie ein Faktencheck der dpa kürzlich klarstellte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, sich an die offiziellen Regeln zu halten und sich nicht durch Fehlinformationen verunsichern zu lassen. Nur so kann eine korrekte und gültige Stimmabgabe gewährleistet werden.
Quelle: dpa
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