Wenn das Geschenk doch nicht gefällt!

Autor: Tom Wannenmacher

Die passenden Weihnachtsgeschenke auszusuchen, ist nicht ganz einfach.
Die passenden Weihnachtsgeschenke auszusuchen, ist nicht ganz einfach.

Verbraucherzentrale Brandenburg gibt Tipps für Rückgabe und Umtausch!

Die passenden Weihnachtsgeschenke auszusuchen, ist nicht ganz einfach. Zum Glück können Verbraucher gekaufte Waren zurückgeben – aber funktioniert das eigentlich immer? Und was gilt es noch zu beachten? Juristin Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt die wichtigsten Tipps für Rückgabe und Umtausch.

Können Verbraucher gekaufte Waren immer zurückgeben, wenn sie doch nicht gefallen?

Michèle Scherer: „Wenn der Käufer das Geschenk beim Onlinehändler bestellt hat, kann er den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im stationären Handel sind Verbraucher hingegen auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Er kann die Rückgabe in diesem Fall erlauben oder verweigern oder zum Beispiel den Umtausch gegen ein anderes Geschenk anbieten.“

Gibt es Ausnahmen beim Widerruf im Online-Shopping?

Michèle Scherer: „Ausnahmen vom Widerrufsrecht im Fernabsatz können gelten, wenn es sich etwa um eine individuelle Anfertigung auf Wunsch des Verbrauchers handelt, die ein Händler nicht mehr weiterverkaufen kann – beispielsweise eine Fototasse mit einem eigenen Foto. Auch zum Beispiel bei Konzerttickets mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.“

Welche Rechte haben Verbraucher, wenn die Ware einen Mangel hat?

Michèle Scherer: „Wenn das gekaufte Geschenk kaputt ist, haben Käufer ein zweijähriges gesetzliches Mängelrecht. Reklamieren sie noch während der ersten sechs Monate nach dem Kauf, ist das besonders einfach. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Betroffene unter Umständen erst beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Von daher empfehlen wir, einen Mangel möglichst direkt zu reklamieren.“

Welche weiteren Tipps können Sie Schenkenden geben?

Michèle Scherer: „Fragen Sie beim Kauf im Ladengeschäft am besten gleich nach, welche Bedingungen für Rückgabe oder Umtausch gelten. Lassen Sie sich das gegebenenfalls auf dem Kassenzettel bestätigen. Und: Denken Sie daran, die Quittung aufzubewahren!“

Quelle: Verbraucherzentrale

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