Wenn die „Vollzugsbehörde Stuttgart“ anruft …
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Das Amtsgericht Stuttgart warnt vor betrügerischen Anrufen!
Es gibt wieder mehrere Meldungen, wonach eine „Vollzugsbehörde Stuttgart“ anruft und mit einer außergerichtlichen Pfändung droht.
So erreichte uns folgende Mail:
„:) Vor zwei Tagen bekam ich einen Anruf von einer 0400……Telefonnummer…Mailbox sprang an.Währenddessen ging ich ran.Es lief eine Sprachnachricht an,mit weiblicher Stimme.Angeblich Amtsgericht/Vollzugsbehörde? Stuttgart mit dem Hinweis das ein Strafverfahren gegen mich vorliegen würde und wenn ich diese aussergerichtlich klären möchte……daraufhin hab ich aufgelegt!!!“
Konkret meldet sich eine weibliche Computerstimme, die sinngemäß sagt, dass gegen einen ein Pfändungsbeschluss vorliege. Möchte man das Ganze außergerichtlich regeln, dann solle man die Taste 1 drücken. Möchte man weitere Informationen dazu haben, dann soll man die Taste 2 drücken.
Achtung!
Das Amtsgericht Stuttgart warnt direkt auf der eigenen Webseite davor:
Warnung vor betrügerischen Anrufen
Seit Anfang des Jahres geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart.
Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die „1“ zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu erhalten.
Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.
Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt.
Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
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