Wurde dieser Werbeclip gegen Palmöl im Vereinigten Königreich verboten?

Autor: Andre Wolf

Wurde dieser Werbeclip gegen Palmöl im Vereinigten Königreich verboten?
Wurde dieser Werbeclip gegen Palmöl im Vereinigten Königreich verboten?

Es klingt skandalös: auf der Facebookseite „Kapaw“ liest man in einer Statusmeldung, das ein Werbeclip verboten wurde.

Konkret handelt es sich um einen Clip, den die britische Supermarktkette Iceland als Weihnachtsclip nutzen wollte. In dem Clip sieht man einen kleinen Orang-Utan durch ein Kinderzimmer springen. Im Laufe des Videos klärt er über die Probleme mit Palmöl auf und welche Gefahren gerade für Orang-Utan damit verbunden sind. Am Ende sind sich alle einig (und das ist auch die Botschaft, welche die Supermarktkette transportieren wollte): man muss auf Palmöl verzichten!

Die Version auf der Facebookseite von „Kapaw“ ist gebranded, das heißt, sie wurde für die Veröffentlichung auf der Seite angepasst. Der Clip, welcher von der Supermarktkette Iceland verwendet wird, ist hier auf Youtube zu sehen – und genau dort gibt es auch bereits einen Teil der Auflösung, denn der Titel lautet: „Iceland’s Banned TV Christmas Advert“

Tatsächlich verboten als Werbespot!

Dieser Werbespot wurde in den UK tatsächlich nicht als TV-Spot zugelassen. Der Grund dafür liegt jedoch nicht an dem Video selbst, sondern an dem Produzenten. Die Aussage, das Video sei zu politisch, stimmt hier nicht.

Das Video wurde ursprünglich von Greenpeace produziert. Iceland hatte eine Vereinbarung mit Greenpeace getroffen, dieses Video nutzen zu dürfen und dabei das Greenpeace-Logo zu entfernen. Das ist wichtig zu wissen, warum das Video (folgend in der Greenpeace-Variante) nicht zugelassen wurde.

Greenpeace ist wiederum bei Clearcast, jener Stelle, die für die Überprüfung von Werbung vor der Ausstrahlung in der Öffentlichkeit verantwortlich ist, als politische Organisation gelistet. Somit gilt dieser Clip, da von Greenpeace produziert, als politische Werbung und ist verstößt gegen die Vorschriften zum Verbot der politischen Werbung, die durch den Communications Act 2003 festgelegt wurden. In der Pressemitteilung von Clearcaast am 9. November 2018 hierzu lautet es:

Clearcast is the body responsible for clearing ads on behalf of the four major UK commercial broadcasters.
We assess all ads against the rules of the UK Code of Broadcast Advertising; Clearcast is not a regulator and we do not ban ads. The Iceland ad submitted to us is a Greenpeace film which has been appearing on the Greenpeace website for a number of months.
The specific rule Clearcast and the broadcasters have considered is:
An advertisement contravenes the prohibition on political advertising if it is:
An advertisement which is inserted by or on behalf of a body whose objects are wholly or mainly of a political nature.
Clearcast’s concerns do not extend to the content or message of the ad.

Zu Deutsch bedeutet es, dass Clearcast alle Anzeigen nach den Regeln des UK Code of Broadcast Advertising bewertet; Clearcast ist keine Regulierungsbehörde und sie verbieten keine Anzeigen. Die bei Clearcast eingereichte Island-Anzeige ist ein Greenpeace-Film, der seit einigen Monaten auf der Greenpeace-Website zu sehen ist.

Das bedeutet in diesem Fall:
Eine Werbung verstößt gegen das Verbot der politischen Werbung, wenn sie:

Eine Werbung, die von oder im Namen einer Einrichtung eingefügt wird, deren Objekte ganz oder überwiegend politischer Natur sind.

Die Bedenken von Clearcast erstrecken sich nicht auf den Inhalt oder die Botschaft der Anzeige.

(Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Viraler Erfolg

Nun ja, alleine diese Hintergrundgeschichte dürfte dem Clip nun international wesentlich mehr Aufmerksamkeit einbringen, als wenn er lediglich im TV gelaufen wäre. So wird dann am Ende doch noch über das Thema Palmöl informiert.

Quellen hierzu:

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