Der Werbespot gegen Palmöl (Faktencheck)
Autor: Kathrin Helmreich
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Palmöl: Vor gut einem Jahr wurde ein Werbespot, den die britischen Supermarketkette Iceland als Weihnachtsclip nutzen wollte, verbannt.
In dem Clip geht es um die Probleme mit Palmöl, von denen ein kleiner Orang-Utan erzählt, der durch ein Kinderzimmer springt. Die Message lautet: Auf Palmöl verzichten!
Nun erreichte uns folgende Nachricht:
Behauptung ein Werbespot wäre verboten, wohl um uns von der Wahrheit oder sonst was fern zu halten. Ich konnte in eigener Recherche dafür keinen Beleg finden. Vor allem wird aber auch so allgemein gesprochen als wäre er überall verboten, was sehr unwahrscheinlich ist. Habe ich in einigen Gruppen in der letzten Woche häufiger gesehen, auch wenn das original also älter ist, scheint es gerade wieder bekannter zu werden.
Die Rede ist von einem Video, das vor gut einem Jahr auf der Facebook-Seite „Kapaw“ hochgeladen wurde.
Der Faktencheck
Der Werbespot wurde in Großbritannien tatsächlich nicht im TV zugelassen. Der Grund dafür liegt jedoch nicht an dem Video selbst, sondern an dem Produzenten. Die Aussage, das Video sei zu politisch, stimmt hier nicht.
Zusätzlich zu der Version von „Kapaw“, welche für die Veröffentlichung angepasst wurde, gibt es noch zwei weitere Versionen – und zwar von der Supermarktkette Iceland und Greenpeace.
Das Video wurde auch ursprünglich von Greenpeace produziert. Iceland hatte eine Vereinbarung mit Greenpeace getroffen, dieses Video nutzen zu dürfen und dabei das Greenpeace-Logo zu entfernen. Das ist wichtig zu wissen, warum das Video (folgend in der Greenpeace-Variante) nicht zugelassen wurde.
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Wie Kollege Andre im Jahr 2018 schreibt, ist Greenpeace bei Clearcast, einer Stelle, die für die Überprüfung von Werbung vor der Ausstrahlung in der Öffentlichkeit verantwortlich ist und sowohl als politische Organisation gelistet ist. Somit gilt dieser Clip, da von Greenpeace produziert, als politische Werbung und verstößt gegen die Vorschriften zum Verbot der politischen Werbung, die durch den Communications Act 2003 festgelegt wurden.
In der Pressemitteilung von Clearcaast am 9. November 2018 hierzu lautet es:
Clearcast is the body responsible for clearing ads on behalf of the four major UK commercial broadcasters.
We assess all ads against the rules of the UK Code of Broadcast Advertising; Clearcast is not a regulator and we do not ban ads. The Iceland ad submitted to us is a Greenpeace film which has been appearing on the Greenpeace website for a number of months.
The specific rule Clearcast and the broadcasters have considered is:
An advertisement contravenes the prohibition on political advertising if it is:
An advertisement which is inserted by or on behalf of a body whose objects are wholly or mainly of a political nature.
Clearcast’s concerns do not extend to the content or message of the ad.
Zu Deutsch bedeutet es, dass Clearcast alle Anzeigen nach den Regeln des UK Code of Broadcast Advertising bewertet; Clearcast ist keine Regulierungsbehörde und sie verbieten keine Anzeigen. Die bei Clearcast eingereichte Island-Anzeige ist ein Greenpeace-Film, der seit einigen Monaten auf der Greenpeace-Website zu sehen ist.
Das bedeutet in diesem Fall:
Eine Werbung verstößt gegen das Verbot der politischen Werbung, wenn sie:
Eine Werbung, die von oder im Namen einer Einrichtung eingefügt wird, deren Objekte ganz oder überwiegend politischer Natur sind.
Die Bedenken von Clearcast erstrecken sich nicht auf den Inhalt oder die Botschaft der Anzeige.
Quellen: Guardian, Clearcast
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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