Werbung auf Facebook: Das kann ja mal passieren

Erfahre spannende Insights zu Facebook-Werbung und deren Eigenheiten. Mimikama bietet dir wertvolle Informationen und Analysen zu aktuellen Trends

Gestern haben wir eine interessante Lesermeldung bezüglich einer Werbung auf Facebook bekommen, die wir mit einem leichten Schmunzeln aufgenommen haben.

Grundsätzlich kann man Werbung im Newsstream von Facebook an dem Begriff „Gesponsert“ erkennen. Dieser Begriff taucht an der Stelle auf, wo sich üblicherweise der Zeitstempel eines Postings befindet.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Werbeanzeigen sind im Grunde auch nichts ungewöhnliches, gerade auf Facebook nicht, denn man darf nicht vergessen, dass die Plattform von den Nutzerinnen und Nutzern gratis genutzt werden kann.

Spannend wird es jedoch, wenn man Facebooks Präferenzen und die Einstellung von Facebook gegenüber Nacktheit kennt. Dann erscheint die folgende gesichtete Werbeanzeige in einem ganz anderen Licht:

Werbung auf Facebook

Ja, kein Fake. Diese Werbeanzeige auf Facebook wird seit dem 13.01.2020 eingeblendet. Man kann die Daten über eine Werbeanzeige übrigens detailliert anschauen, wenn man den Seitennamen anklickt und auf der entsprechenden Facebookseite die Punkt „Seitentransparenz“ aufruft und dann die Werbebibliothek öffnet.

In der Werbebibliothek gibt es dann eine Ansicht aller geschalteten Werbeanzeigen auf Facebook, sowie das Datum, an dem die Werbung geschaltet wurde. Man kann auch sehen, ob ddie Werbung auf Facebook, im Facebook Messenger der auf Instagram veröffentlicht wurde.

Welche Art von Abzeigen ist nicht erlaubt?

Facebook schreibt in den Richtlinien zu Werbung:

Werbeanzeigen dürfen keinen nicht jugendfreien Content enthalten. Dazu zählen Nacktheit, die Darstellung von Personen in sexuell anzüglichen Posen oder Aktivitäten, die übermäßig anzüglich oder sexuell provokativ sind.

Anzeigen, die behaupten oder implizieren, dass man andere Personen treffen, kennenlernen oder von ihnen erstelle Inhalte ansehen kann, dürfen nicht auf sexualisierte Weise oder mit der Absicht, die Person in der Werbeanzeige zu sexualisieren, präsentiert werden.

Sexuell anzügliche Inhalte:

  • Nacktheit oder angedeutete Nacktheit
  • Übermäßig viel nackte Haut bzw. Dekolleté, auch bei nicht explizit sexueller Natur
  • Bilder, die einzelne Körperteile hervorheben, z. B. Bauchmuskeln, Gesäß oder Brust – selbst, wenn sie nicht explizit sexueller Natur sind
  • Dating-Anzeigen, bei denen der Fokus der Anzeige auf einem leicht bekleideten Model liegt
  • Content, der übermäßige Nacktheit darstellt oder auf sexuelle Aktivitäten anspielt

Werbung kann ein Drecksack sein!

Wir halten Facebook zugute: Diese Werbung dürfte den Algorithmus in irgendeiner Form überlistet haben. Das ist grundsätzlich auch nicht ungewöhnlich, denn das passiert täglich an so vielen verschiedenen Stellen. Nicht nur auf Facebook!

Allein in diesem Artikel könnte aufgrund des Nutzerverhaltens des einzelnen Lesers oder durch absichtlich falsche Kategorisierung des Werbetreibenden in der Datenbank eine Werbeanzeige eingeblendet werden, die dem Seitenbetreiber nicht passt, bzw. im Kontext der Seite skurril wirkt. Teilweise legen diese Werbeformen auch ein aggressives Verhalten an den Tag (vergleiche).

Leider, und da kommen wir auch wieder auf Facebook zurück, kann man so eine Werbung immer erst NACH ihrem Erscheinen dann auch deaktivieren. Dies dürfte auch auf Facebook dann der Fall sein.

 

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)