Ein 87-Jähriger aus Wien-Meidling sollte mit seinem Bargeld angeblich bei Ermittlungen helfen. Tatsächlich wurde die Tasche mit dem Geld von Unbekannten mitgenommen. Wie ORF Wien am 15. Oktober 2026 unter Berufung auf die Polizei berichtete, hatte sich eine Anruferin als Mitarbeiterin der Betrugsabteilung einer Bank ausgegeben. Der Vorfall ereignete sich am 14. Oktober. Laut der von Radio Graz wiedergegebenen Polizeimeldung entstand ein Schaden im sechsstelligen Eurobereich.
Die Frau behauptete, jemand habe mit einer falschen Identität Geld vom Konto des Mannes beheben wollen. Die Bank habe den Versuch rechtzeitig bemerkt und die Polizei bereits verständigt. Dann folgte die Aufforderung: Der Pensionist sollte Bargeld in einer Tasche an einem bestimmten Ort auf öffentlicher Straße als Lockmittel ablegen. Er kam der Aufforderung nach. Nachdem er sich entfernt hatte, wurde die Tasche mitgenommen. Das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen übernommen.
Auch angebliche Ermittlungen können ein Vorwand sein
Die Aufforderung wurde als Beitrag zur Aufklärung eines Verbrechens dargestellt. Damit bekam das Weggeben des eigenen Geldes scheinbar einen sinnvollen Zweck. Wer am Telefon behauptet, mit Bank oder Polizei zusammenzuarbeiten, hat damit aber noch keinen Nachweis für seine Identität erbracht.
Die Polizei warnt ausdrücklich, dass sie keine Wertgegenstände zur Verwahrung verlangt und niemanden zur Übergabe von Bargeld auffordert. Folge daher keiner telefonischen Anweisung, Geld als angebliches Lockmittel abzulegen. Beende ein solches Gespräch und wähle selbst den österreichischen Polizeinotruf 133.
Quellen
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